Urteil zum Schadensersatz bei Fußballverletzungen

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Das Landgericht Coburg hat in einem Urteil vom 27.10.2015 (AZ.:-23 O 58/15-)  entschieden, dass ein Spieler, der bei einem Fußballspiel durch einen Gegenspieler verletzt wird, nur dann Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn er einen Nachweis für einen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Regelverstoßes durch den Gegenspieler erbringen kann.

Der Fall: Gegenspieler verletzt Torwart während des Spiels

Bei einem Verbandsjuniorenspiel ist ein Torhüter mit einem Gegenspieler zusammengestoßen und hatte sich dabei einen doppelten Kieferbruch zugezogen. Eine Ahndung des Vorfalles durch den Schiedsrichter war nicht erfolgt. Der Torhüter musste operiert werden und verlangte nun Schmerzensgeld in mittlerer vierstelliger Höhe.

Die Klägersicht: Vorsätzliche Körperverletzung

Nach den Schilderungen des Torwartes, soll dieser während des Spiels den Ball gehalten haben und sich anschließend mit dem Oberkörper darauf gelegen haben. Anschließend soll sein Gegenspieler ihn aus Frust mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben. Es läge demnach keine im Spiel gerechtfertigte Härte mehr vor, sondern bereits eine vorsätzliche Körperverletzung, jedenfalls aber ein grob fahrlässiger Regelverstoß.

Die Beklagtensicht: Keine vorsätzliche Pflichtverletzung

Nach den Schilderungen des Beklagten habe der Torwart den Ball keineswegs sicher gehalten, somderm mit Oberkörper, Kopf und Händen voraus in Richtung Ball gesprungen. Der Beklagte sei jedoch schneller am Ball gewesen und zum Schuss gekommen. Ob der Torwart nun vom Fuß des Beklagten oder vom Ball getroffen wurde sei seiner Meinung nach unklar.

Die Entscheidung: Kläger muss beweisen, dass der Beschuldigte die Regeln vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt

„Fußball ist ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential, bei dem es nicht selten beim gemeinsamen Kampf um den Ball zu Verletzungen kommt“ urteilte das Landgericht Coburg. Weil sich die Spieler den erhöhten Verletzungsgefahren beim Fußballspiel bewusst sind, können sie für Verletzungen im Zusammenhang mit regelgerechten und sportlich fairem Einsatz des Gegners keinen Schadensersatz verlangen.

Für die Verletzungen eines Spielers haftet der Gegner nur dann, wenn er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt. Der Verletzte muss dabei beweisen, dass sich sein Gegner im Spiel schuldhaft nicht regelgerecht verhalten hat. Der Kläger muss beweisen, dass der Beschuldigte die Regeln vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

In dem konkreten Fall konnte der Kläger nicht nachweisen, dass der Beklagte ihn absichtlich verletzen wollte.

Mehr zum Fussball-Recht gibt es hier.

Zur zivilrechtlichen Haftung beim groben Foul hier.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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