Sky-Abo Kosten bei der Steuer absetzen?

0

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abonnement können Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt – BFH, Urt. V. 16.01.2019, Az. VI R 24/16

Der Fall

Geklagt hatte ein Co-Trainer einer U-23 Mannschaft eines Zweitligisten, der sein Sky Bundesliga Paket als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Trainer absetzen wollte. Er müsse sich zum Beispiel im Falle eines potentiellen Vereinswechsels im nationalen und internationalen Fußballgeschäft auf dem Laufenden halten und dazu per Sky Spielbeobachtungen vornehmen und nutze die Aufzeichnungen zu Studie. Konkret wollte er das neuartige Torwartspiel von Manuel Neuer analysieren und seiner Mannschaft „beibringen“. Dieses Fortbildung sichere ihm seine Arbeitseinkünfte.

Das Finanzamt lehnte den Werbungskostenabzug zunächst mit dem Hinweis ab, dass eine den Abzug verhindernde untrennbare private und berufliche Mitveranlassung der Kosten vorliegen würde.

Entscheidung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen§ 9 Abs.1 S.1 EstG.

Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen dann Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein sogenannter „Veranlassungszusammenhang“ besteht.

Als Werbungskosten können demnach unter anderem Ausgaben für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, wenn diese unmittelbar beruflich verwendet werden. Dafür müssten diese aber ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden, wobei auch noch eine geringfügige private Mitbenutzung gestattet ist.

Der BFH entschied nun, dass bei einem Trainer eines Lizenzfußballvereins eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls „nicht für ausgeschlossen“ ist.

Eine finale Entscheidung liegt aber nicht vor.

Der BFH hob nämlich lediglich die zuvor erlassene Entscheidung des Finanzgerichts in Düsseldorf auf und verwies die Sache zurück. Das Finanzgericht muss einzelfallabhängig feststellen, ob Werbungskosten vorliegen oder nicht. Der BFH forderte zudem die Finanzrichter auf, Trainerkollegen und Spieler zu vernehmen, um Aufschluss über die tatsächliche Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements zu gewinnen.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.