Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen auf die Bundesliga

0

Der Coronavirus ist Teil von uns und damit auch vom Fußball geworden. Er zeigt uns, dass es wesentlich wichtigere Dinge als den Fußball gibt. Trotzdem bleibt der Fußball die schönste Nebensache der Welt.

Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Fußball sind vielseitig. Ein genauer Blick darauf lässt uns die genaueren Strukturen, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge besser verstehen.

Wir wollen uns mit den Auswirkungen des Coronavirus auf den Fußball beschäftigen. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Coronavirus auf den Fußball? Themen wie Geisterspiele, Kurzarbeit, Gehaltsverzicht, Fernsehgelder aber auch die starke Solidarität im Fußball soll aufgezeigt werden.

 

Thema heute: Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Coronavirus auf die Bundesliga? Welche Maßnahmen werden getroffen?

UPDATE 08.04.2020:

Der DFB  hat das laufenden Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 für die 3. Liga und Frauen Bundesliga beschlossen.

Hier die 3wichtigsten Punkte:

  • keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: Bei dieser muss normalerweise nachgewiesen werden, dass die Liquidität für die Dauer der gesamten Spielzeit, für die die Bewerbung erfolgt, gesichert ist. Sofern eine festgestellte Liquiditätslücke nicht geschlossen werden kann, würden jedoch keine Punktabzüge erfolgen. Möglich bleiben andere Maßnahmen, beispielsweise Transferauflagen für die betroffenen Klubs.
  • Aussetzung der Kapitalauflagenüberprüfung: Eine Kapitalauflage, nach der sich ein negatives Eigenkapital im Kalenderjahr 2020 nicht weiter verschlechtern darf, wird für die Saison 2020/2021 nicht erteilt
  • personell-administrativen Zulassungsvoraussetzungen:Wird aufgrund der Corona-Krise im Verein Kurzarbeit ausgeübt und daher die Vorgabe von Vollzeitstellen vorübergehend nicht erreicht, erfolgen keine Sanktionen.

UPDATE 07.04.2020:

Die FIFA hat empfohlen, dass Verträge von Profis an den wirklichen Ablauf der derzeit unterbrochenen Spielzeit angepasst werden sollten, sprich endet eine Saison nach dem 30.6 so gelten die Verträge auch bis zu dem Zeitpunkt.  Spielerwechsel würden sich demnach verschieben und erst nach Saisonende vollzogen werden. Wirksam würden diese dann erst mit Start der Saison werden.

UPDATE 03.04.2020:

Der DFB hat folgende Anpassungen beschlossen, die ab der 3.Liga abwärts bis zum 30.06.2021 gelten:

  • Saisonwertung (§ 4): Bezüglich Ab- und Aufstieg können zu den bestehenden Regelungen abweichende Regelungen getroffen werden
  • Vorgehen bei Insolvenzfällen (§ 6): Entsprechend der DFL-Regelungen werden diese Saison bei Insolenzfall keine 9 Punkte abgezogen. Im Falle einer Insolvenz während der nächsten Saison lediglich 3 Punkte.
  • Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): Die Saison 2019/2020 kann auch über den 30.06.2020 hinaus verlängert werden.
  • Spielerlaubnis für Amateure (§ 10): Bei Verlängerung der Saison verlängert sich die Spielerlaubnis eines Spielers für das laufende Spieljahr entsprechend.
  • Wechselperioden für Amateure (§ 16): Sollte die FIFA die regulären Wechselperioden ( 1. Juli bis 31. August,  sowie vom 1. bis 31. Januar) anpassen gilt dies auch für die Ligen 3.Liga und abwärts.
  • Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, können den Verein wechseln. Zum Schutz der Klubs können nun Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wurde, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.
  • Bestimmungen für Vertragsspieler (§ 22 und § 23): Wechselt ein Spieler zum 1.7 eigentlich den Verein, die Saison ist aber noch nicht zu Ende gespielt, weil verlängert wurde, so ruht der neue Vertrag und es gilt noch der alte über das Saisonende hinaus.
  • Beiträge/Spielabgaben (§ 24) in der 3. Liga: Sollten Geisterspiele stattfinden entfällt der dem DFB zustehende Anteil am Mindestbeitrag für diese Spiele (600 Euro pro Partie).

UPDATE 31.03.2020:

Für die laufende Spielzeit wird § 11 Nr.5 der Lizenzierungsordnung ausgesetzt. Danach wurden neun Gewinnpunkte als Sanktion für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgezogen. Im Fall einer Insolvenz in der kommenden Saison würde eine Sanktion in Höhe eines Abzugs von nur drei Punkten erfolgen. Außerdem wird im anstehenden Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2020/21 auf die Überprüfung der Liquiditätssituation der Clubs verzichtet. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der nächsten Spielzeit wird dagegen von Ende Oktober auf Mitte September vorgezogen, um möglichst zeitnah auf Basis der Jahresabschlüsse zum 30. Juni 2020 ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Clubs zu erhalten. Sollten dann im Rahmen dieses Prüfverfahrens festgestellte Liquiditätslücken nicht geschlossen werden, wird diese nicht mehr mit einem Punktabzug sanktioniert, sondern mit einer Restriktion der Transfer-Aktivitäten des jeweiligen Clubs. Ab der Saison 2021/22 soll das Lizenzierungsverfahren wieder in der üblichen Weise angewandt werden.

 

Wir werden die Seiten und Informationen stets aktualisieren.

 

Mehr zum Thema Coronavirus und die Auswirkungen auf den Fussball findet ihr hier.

Informationen zum Corona Virus

Informationen zum Corona Virus findest du über die Website des Robert-Koch Institutes (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) oder die Website des Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html).

So kannst du beim Kampf gegen Corona helfen

Unter anderem kannst du an der Spendenaktion von Leon Goretzka und Joshua Kimmich #wekickcorona teilnehmen. Hier kommst du direkt auf die Website https://www.wekickcorona.com/.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.