Kollektivbeleidigung von Polizisten durch „A.C.A.B“ Plakate

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Wer im Stadion ein Plakat mit der Abkürzung A.C.A.B. („all cops are bastards“ oder „alle Polizisten sind Schweine“) hochhält, kann wegen Beleidung der im Stadion anwesenden Polizisten bestraft werden.

Diese urteilte jedenfalls das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012 – 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12). Das Amts und Landgericht hatte noch eine Beleidigung verneint, weil es die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sah.

Was war passiert?

Bei einem Zweitliga-Spiel hielten mehrer Personen gemeinsam ein Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ eine Abkürzung hoch. Der Angeklagte habe damit den Polizeibeamten im Stadion seine Missachtung ausdrücken wollen.

Das OLG sah in dem Plakat einen beleidigender Charakter, weil eine abwertenden Kennzeichnung einer Person als Bastard naheliege. Außerdem sei auch zu erkennen, dass es sich um einen abgrenzbare Gruppe handele, die hier beleidigt wurde. Nämlich alle Polizeibeamten, die bei dem Spiel eingesetzt wurde.
Mithin habe die Bezeichnung als „Bastarde“ auch keinerlei Bezug zur Polizeitätigkeit. Außerdem bestehe kein sachlicher Bezug zum Beruf des Polizisten als solchem, zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Fußballspielen.

Verunglimpfungen wie „Schlägertruppe“ oder „Wegelagerer“, bei Demonstration oder Verkehrskontrollen seien demnach keine Beleidigung, weil sie einen sachlichen Bezug haben.

Was bedeutet dies im Umkehrschluss: Laut OLG dürfen Polizisten beschimpft werden, sofern dies sachlichen Bezug hat. Außerdem kann man streiten, ob der Spruch wirklich nur auf Polizisten im Stadion begrenzt war. Schon der sprachliche Gebrauch „All“ für „Alle“ spricht eher für eine Kollektivbeleidigung aller Polizisten. Dem stehe auch nicht entgegen, dass das Plakat nur im Stadion sichbar war.
Und warum sollte etwas anderes für Polizeibeamte, als für Spieler gelten? „BVB, Hurensöhne“ oder anderweitige BEschimpfungen sind weit häufiger und sicherlich nicht harmloser.

Welche Folgen hat das Urteil für zukünftige „Beleidiger“ ?
Es ist Kreativität der „Fans“ gefordert. Oder man spart sich einfach die Verunglimpfungen.

Literatur zu dem Thema findest du hier.
Außerdem weitere Artikel dazu: Juraexamen.info , beck.de

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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