Das neue Sicherheitskonzept der DFL und des DFB

3

Letzte Woche machte die Meldung die Runde, dass der DFB ein sogenanntes Positionspapier als Ergebnis der Sicherheitskonferenz vom 17.Juli in Berlin herausgegeben hat (abrufbar hier), zu dem sich alle Vereine am morgigen Montag bekennen sollen. Auf der Vollversammlung am 12.Dezember soll dann das neue Konzept beschlossen werden.

Hintergrund der neuen Sicherheitspolitik ist die Tatsache, dass Vereine in der Vergangenheit zwar mit Geldstrafen belegt wurden, deren Fans in den Stadien aber weiter randaliert haben. Die wichtigsten Ziele sollen hier kurz zusammengefasst werden:

Ziel 1: Bestrafung der „Fans“, nicht der Vereine

Das neue Positionspapier lässt sich schließlich im Grundgedanke in einem Satz zusammenfassen: Der Täter und nicht die Vereine sollen bestraft werden.

Ziel 2: Nur Bestrafung der Vereine, wenn sie nicht ihrer Sicherheitspflicht nachgekommen sind

Strafen gegen Klubs soll es aber nach wie vor geben, insbesondere wenn die „Pflicht zur Tatverhinderung und Tataufklärung nicht nachgekommen wird“. Außerdem soll es zu Bewährungsstrafen oder völliger Straffreiheit kommen, wenn die Vereine nachweisen können, dass Ordnungsdienst und Sicherheitstechnik auf höchsten Niveau arbeiten. Dies soll sogar von einem externen Unternehmen geprüft werden.

Ziel 3: Der Spieldelegierte soll vermitteln

Außerdem soll ein sogenannter Spieldelegierter eingeführt werden. Dieser soll als Bindungsglied zwischen den Unparteiischen, den Sicherheitsbeauftragten der Vereine und der Polizei wirken.

Ziel 4: Zweckgebundene Strafen

Daneben sollen die Geldstrafen mehr zweckgebunden verhängt werden. So sollen beispielsweise die Strafe von 20.ooo Euro an den DFB, lieber in die Förderungen des Sicherungs- und Ordnungsdienstes investiert werden.

Außerdem sind Streichungen von TV-Geldern, Lizenzstrafen, verstärkte Kontrollen und längere Stadionverbote vorgesehen.

Probleme

Erste Problematik ist, dass das Sportgericht sowieso nicht die Fans direkt bestrafen, es sei denn es handelt sich um DFB-Mitglieder, was in der Regel nicht der Fall ist. Der „normale“ Fan unterwirft sich nämlich nicht dem Verbandsrecht, allenfalls bestehen vertragliche Pflichten zum Stadionbetreiber, der der Verein selbst sein kann, aber nicht muss. Allenfalls können die Vereine dann ihre „Fans“ in Regress nehmen, was auch immer häufiger passiert (Beispiel hier).

Problematisch ist zudem, dass ohnehin bei den sogenannten „Fans“ ohnehin „nichts zu holen“ sein wird. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit sich die Vereine morgen einigen und ob es gegenenfalls Änderungsvorschläge gibt.

Deutliche Kritik kam insbesondere vom 1.FC St.Pauli (Stellungnahme hier) und Union Berlin (Stellungnahme hier).  So sei „der vielfach unterstellte Anstieg von Gewalttaten im Fußball empirisch bislang unbelegt geblieben“. Union Berlin fordert außerdem, dass Fanvertreter  in den Vorstand des Ligaverbands, des Aufsichtsrats der DFL und des Präsidiums des DFB aufgenommen werden. Außerdem sei eine Erhöhung der Mittel für Fanprojekte zwingend notwendig.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Discussion3 Kommentare

  1. Gernot Stadelmann

    Und wann und wie beabsichtigen der Verband, die Vereine und die Fanvertreter gegen das immer öfter zu hörende unsägliche ‚Sieg‘-Gebrüll vorzugehen? Bisher jedenfalls scheinen alle o.g. immun gegen dieses Nazitum zu sein, oder sie nehmen es billigend in Kauf, weil es sich um zahlende Zuschauer handelt.

  2. Pingback: Sind die "Bayern München Zelte" rechtmäßig?

  3. Pingback: Artikel: "Sind die “Bayern München Zelte” rechtmäßig?" - jusmeum.de

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.