Institutionen der Bundesliga

2

Wenn man sich mit dem deutschen Fußball etwas näher beschäftigt, so trifft man schnell auf die verschiedensten Institutionen. Da dieses Thema sehr komplex ist, wird auf die beiden wichtigsten Institutionen (Ligaverband und DFL) etwas näher eingegangen. Desweiteren wird  ein kleiner Überblick über die Institutionen und deren Funktion und Zuständigkeit  gegeben.

I. Die Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga

 Alle 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga sind Mitglied im Ligaverband. Aus verschiedensten Gründen sind die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), deren Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist), AG (Aktiengesellschaft) und e.V. (eingetragener Verein) in der Bundesliga vertreten.

II. Was ist der Ligaverband e.V.?

 Der Ligaverband e.V ist der Zusammenschluss der deutschen Profifußballmannschaften (beziehungsweise deren Kapitalgesellschaften) und vertritt deren Interessen, insbesondere gegenüber dem DFB.  

Der Ligaverband veranstaltet  per Grundlagenvertrag gemeinsam mit dem DFB als ordentliches Verbandsmitglied die Spiele der 1. und 2. Bundesliga unter Beachtung der DFB-Satzung und Ordnungen sowie der internationalen Statuten und Reglements der FIFA und UEFA (§ 7, § 16 DFB-Satzung; § 3 Nr.1-4 Ligaverbandsatzung). Vor 2001 wurde die 1. und 2. Bundesliga noch alleine vom DFB organisiert. Mit der Gründung des Ligaverbandes hat der DFB die Ausübung seiner Rechte ganz oder teilweise auf den Ligaverband übertragen (§ 6 Nr.3 DFB-Satzung; § 1 Ligaverband-Satzung).

Aufgabe des Ligaverbandes ist insbesondere:

a) die Organisation der 1. und 2.Bundesliga (§ 16a Nr.1 DFB-Satzung; § 4 Nr.1a), b) Ligaverband-Satzung)

b) die Vergabe der Lizenzen an die Vereine als Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb (§ 16a Nr.3 DFB-Satzung, § 4 Nr.1c),d) Ligaverband-Satzung)

c) die Förderung und Sicherung des deutschen Fußballsports (Präambel der Ligaverband-Satzung).

 Außerdem trägt der Ligaverband durch die Erlöse aus dem Betrieb der Lizenzligen zur Finanzierung des DFB bei. Gemäß §6 Abs.1 des Grundlagenvertrages hat der DFB die Nutzung der überlassenen Rechte und Aufgaben (Veranstaltung der 1. und 2. Bundesliga) an den Ligaverband nur verpachtet. Der jährliche Pachtzins des Ligaverbandes berechnet sich dabei aus den Gesamteinnahmen der dem Ligaverband zur Nutzung überlassenen Rechte (genaueres in § 4 Grundlagenvertrag DFB/DFL).

Da der Ligaverband sein operatives Geschäft an die Tochtergesellschafter DFL (Deutsche Fußball Liga GmbH) übertragen hat, verbleiben lediglich die Förderung und Sicherung des Lizenzliga-Fußballsports sowie die Lizenzerteilung an die Fußballclubs und Spieler als Hauptaufgabe des Ligaverbandes (§ 4 Nr.1c-f, § 17 Nr.2c Ligaverband-Satzung). 

Bei der Lizensierung überprüft die Liga, inwiefern die einzelnen Klubs die Anforderungen zur Teilnahme an einem Profi-Fußball-Wettbewerb erfüllen. Zum Anforderungskatalog gehören sportliche, finanzielle, rechtliche, infrastrukturelle, personelle, administrative, medientechnische und sicherheitstechnische Kriterien. Größte Bedeutung hat dabei das finanzielle Kriterium der Liquidität. Dadurch soll sichergestellt sein, dass alle Klubs der jeweiligen Liga über eine bis zum Saisonende ausreichende Liquidität verfügen, um den Spielbetrieb solange aufrecht erhalten zu können.

Die gemeinsame Geschäftstätigkeit der beiden Verbände ist in folgenden Rechtsdokumenten geregelt:

1. Satzung des DFB

2. Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband

3. Satzung des Ligaverbandes

III. Was ist die DFL?

Der Ligaverband ist einziger Gesellschafter der DFL (§ 17 Nr.6 Ligaverband-Satzung, § 3 Nr.1, § 7 Nr.1 DFL-Satzung). Der Ligaverband hat von seinem Recht zur Übertragung von Aufgaben, die von der DFL eigenständig und selbstverantwortlich wahrzunehmen sind, Gebrauch gemacht (§ 5 Nr.6 Ligaverband-Satzung).  Die DFL selbst unterteilt ihr operatives Geschäft im Wesentlichen in das Betreiben des Spielbetriebs und der Vermarktung.  Der Geschäftsbereich „Vermarktung“ umfasst unter anderem die Vergabe der Übertragungsrechte für die Lizenzligen in Fernsehen, Hörfunk und Internet, sowie die Vermarktung des Liga-Logos (§ 19 Nr.2 Ligaverband-Satzung; § 2 Nr.1 DFL-Satzung). Dabei muss sich die DFL an die Satzung des DFB, des Ligaverbandes und den Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband halten (§ 4 DFL-Satzung).

IV. Was macht der DFB ?

 Zunächst einmal ist der DFB für das Schiedsrichter, Trainerwesen und die Sportgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem veranstaltet er noch den DFB-Pokal. Als Dachverband trägt er immernoch die Gesamtverantwortung für den deutschen Fußball, auch wenn der Einfluss auf die ersten beiden Ligen gering ist. Im DFB sind heute mehr als 6,7 Millionen Mitglieder in 177.000 Mannschaften und gut 25.000 Vereinen organisiert. Repräsentiert wird der DFB auf internationaler Ebene von der deutschen Nationalmannschaft

V. Was macht die FIFA?

 Die zwei wichtigsten Organe der FIFA sind das Exekutivkomitee und der Kongress. Einmal jährlich trifft sich der sogenannte „Kongress“ und trifft Entscheidungen bezüglich der Statuten und der Methoden, mit denen sie eingesetzt und angewendet werden. Der Kongress ist das höchste Entscheidungsorgan des internationalen Fußballverbands. Das Exekutivkomitee trifft sich zweimal im Jahr und bestimmt die Spielorte und -termine und legt die Formate der von der FIFA durchgeführten Wettbewerbe fest. Außerdem ratifizieren sie die von den Ausschüssen getroffenen Entscheidungen. Die insgesamt 35 ständigen Ausschüsse treffen Entscheidungen bezüglich der Organisation von Turnieren und der Entwicklung des Fußballs im Allgemeinen. Wichtigste Aufgabe der FIFA ist die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft. Der DFB trat der FIFA bereits am Gründungstag bei. Da alle deutschen Vereine Mitglieder des Ligaverband sind, gelten für sie alle internationalen Statuten und Reglements der FIFA und UEFA (§ 3 Nr.1-4 Ligaverband-Satzung).

 VI. Was macht die UEFA?

 Die UEFA ist Ausrichter zahlreicher Wettbewerbe, die wichtigsten sind die Europameisterschaft, die UEFA Champions League und die UEFA Europa League. Auch in der UEFA gibt es ein Exekutivkomitee und verschiedene Gremien. Im Gegensatz zur FIFA ist die UEFA auf Europa beschränkt und ist einer der sechs Kontinental-Konföderationen des Weltfußballverbandes FIFA und umfasst insgesamt 53 nationale Verbände.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Discussion2 Kommentare

  1. Pingback: Einkünfte von DFB-Nationalspielern unterliegen der Gewerbesteuer

  2. Pingback: Das Disziplinarverfahren bei der EM 2012

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.