Ablauf der Vergabe von Medienrechten in der Bundesliga

3

Wer Interesse am Erwerb der Bundesliga-Rechte hat, muss sein Angebot bis zum 2. April 2012 bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) einreichen. Zuvor hatte das Kartellamt grünes Licht für die Zentralvermarktung unter bestimmten Kriterien gegeben. Es geht dabei um die Rechteperiode 2013/14 bis 2016/17. Hier nun ein vereinfachter Überblick über den Ablauf des Verfahrens und die Akteure.

I. Um was geht es eigentlich?

Es geht über die Übertragunsrechte der 1. und 2. Bundesliga. Dabei werden grundsätzlich werden drei Übertragungswege unterschieden: Broadcast (Pay- und Free-TV), Netcast I (IPTV) und Netcast II (Web- und Mobil-TV). Es stehen insgesamt 19 Rechtepakete und sechs Rechtepaketbündel zur Auswahl. Im Detail sehen die Rechtepakete verschiedene Szenarien vor. Diese alle aufzuzählen sprengt hier aber den Rahmen, ein genauer Überblick hier.

II. Der Ablauf des Verfahrens

Theoretisch kann es zu zwei Bieterrunden kommen. Zunächst gibt es eine sogenannte „Vorbehaltspreis-Auktion“. Dort legt die DFL für alle Rechtepakete und Rechtepaketbündel Preise fest, welche weder öffentlich noch gegenüber den Interessenten bekannt gegeben werden. Wird ein  Angebot abgegeben, dass den Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, nimmt der Ligavorstand das entsprechende Angebot an. Wird dagegen mehr als ein Angebot abgegeben, das den Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, kommt es zu einer zweiten Bieterrunde. Dies geschieht auch in dem Fall, dass kein abgegebenes Angebot den Vorbehaltspreis erreicht.

Kommt es zu der zweiten Runde legt die DFL sogenannte „Reservationspreise“ fest. Diesmal muss  das höchste Angebot angenommen werden, wenn das zweithöchste Angebot für dasselbe Rechtepaket oder Rechtepaketbündel mehr als 20 Prozent geringer ist. Ist die Differenz weniger als 20 Prozent, liegt die Entscheidung über die Annahme im Ermessen des Ligavorstands. Ausschlaggebend sind dann Kriterien wie die technische Reichweite des Medienangebots, das Sendekonzept, redaktionelles Knowhow oder das Zusammenspiel der Rechtepakte im Markt. Kriterien die in allen anderen Szenarien keine Rolle spielen.

III. Die wichtigsten Bewerber

Die DFL hat insgesamt 15 Bewerber für das Ausschreibungsverfahren zugelassen. Angesichts vereinbarter Vertraulichkeit werden Ligaverband und DFL jedoch keine weiteren Auskünfte über die Interessenten geben. Es lohnt sich trotzdem sich einmal die interessantesten als sicher geltenden Bieter anzugucken.

Sky v. Deutsche Telekom:

Sky hat wohl die besten Chancen auf die Liveberichterstattung. Sky-Hauptaktionär News Corp. hat zuletzt dem Pay-TV-Anbieter eine zusätzliche Finanzierung über 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Momentan zahlt Sky pro Jahr 250 Millionen Euro für die Live-Spiele. Aber nicht nur wegen dem Geld stehen die Chancen gut.

Bisher agiert die Deutsche Telekom über ihr Liga-Total-Angebot durch das sogenannte „IPTV“, auch Internetfernsehen genannt. Nun will die Telekom ihr Angebot aber auch auf das „klassische Fernsehen“ ausweiten. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat jedoch heftige Bedenken. Aber warum eigentlich?

Der Grund: Die Bundesrepublik Deutschland hält direkt 14,83 Prozent und indirekt über die KfW Bankengruppe weitere 16,87 Prozent der Telekomaktien. Das Problem: Der Staat könnte dadurch zum Rundfunkveranstalter werden, was durch ein Urteil des BVerfG von 1961 aber verboten ist. Damals ging es um den Plan eine Deutschland-Fernsehen-GmbH zu gründen, an dem der Staat die Mehrheit aller Anteile halten soll. Geschütz werden soll dadurch die Rundfunkfreiheit, indem der Staat nicht zu viel Einfluss auf die Rundfunkanstalten nehmen kann.

Garantiert wird dies durch den Rundfunkstaatsvertrag. Dort ist geregelt, dass private Veranstalter keine Zulassung bekommen Rundfunk zu betreiben, wenn diese mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verbunden sind. Nun der juristische „Trick“: Privater Veranstalter ist die für die Produktion zuständige Constantin Sport Medien GmbH. Eine Zulassung sei deshalb nicht nötig, da „reine“ private Rundfunkanstalten diese nicht benötigen. Dies ist juristisch gesehen zulässig, sofern sich die Telekom zu der Produktionsfirma „inhaltsneutral“ verhält. Fußball jedoch ist zunächst einmal inhaltsneutral, problematisch würden nur weitere meinungsbildende Sendungen, wie etwa Nachrichten.

Auch wenn dies somit rechtlich nicht verwerflich wäre, stellt sich die Frage, ob das zeigen von Bundesligaspielen wirklich „inhaltsneutral“ wäre. Die Telekom ist Hauptsponsor von Bayern München und zahlt rund 25 Millionen im Jahr. Kann die Telekom da wirklich noch „inhaltsneutral“ die Spiele der Bayern übertragen. Der erfahrene Fußballfan weiß genau, wie  Berichterstattungen in verschiedene Richtungen gehen können. Der Einfluss der Medien das Image eines VEreins zu prägen ist gewaltig. Wenn auch  nicht auf den ersten Blick: Fußballspiele können damit meinungsbildend sein. Diesen bitteren Beigeschmack gibt es zwar schon durch das IPTV Angebot der Telekom, würde sich aber durch ein noch größeres Angebot verstärken.

Yahoo v. ARD:

Der Internetriese ist nicht mehr an einer Internetsportschau interessiert allerdings an dem Rechtepaket, dass es erlaubt, eine Zusammenfassung der Spiele schon eine Stunde nach Abpfiff (18.15 Uhr) als Pay-Content und ab Mitternacht als Free-Content zu zeigen. Die ARD hat damit gute Chancen die Sportschau im Free-TV zu erhalten.

 

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Discussion3 Kommentare

  1. Pingback: TV-Rechte sorgen für mehr Geld

  2. Pingback: Wie werden die Einnahmen der Bundesliga aus den Fernsehgeldern verteilt?

  3. Pingback: Wie werden die Fernsehgelder in der Bundesliga verteilt?

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.