Zusammenfassung: Gibt es einen Mindestlohn für Fußballer?
1. Bundesliga:
- 3.250 Euro/Monat im Westen
- 2.800 Euro/Monat im Osten
- Herleitung: 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung §10 Lizenzordnung Spieler (LOS). Grenze Stand 01.01.2018: 6.500 West / 5.800 Osten
2. Bundesliga:
- 1.950 Euro im Monat im Westen
- 1.740 Euro pro Monat im Osten
- Herleitung: 30% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung § 10 LOS.
3. Local Player in der 2. Bundesliga:
- 3.250 Euro/Monat im Westen
- 2.800 Euro/Monat im Osten
- Herleitung: 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung §10 Lizenzordnung Spieler (LOS)
4. Vertragsspieler: Liga und tiefer mit Vergütung über 250 Euro im Monat
- Vertragsspieler bis zu einer monatlichen Zahlung von 450€ auf Minijob-Basis: kein Mindestlohn.
- Vertragsspieler mit mehr als 450 Euro: Einzelfallprüfung erforderlich, ob die sportliche Betätigung oder die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht
5. Amateure: Kein Vergütung, lediglich Aufwendungsersatz bis 249,99 €.
- Kein Mindestlohn.
Long:
Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn.
Dieser liegt derzeit bis zum 31.12.2018 bei 8,84 Euro pro Stunde, was bei einer 40 Stunden Woche 1.532 € entspricht.
Doch gilt der Mindestlohn auch für Profi-Fußballer? Oder gibt es Regularien der DFL oder des DFB die andere Grenzen festlegen?
Zunächst muss man unterscheiden um was für einen Fußballer es sich handelt.
Der DFB unterscheidet grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten von Fußballspielern:
- Amateur: kein Entgelt, Aufwendungsersatz bis 249,99 €
Definition § 8 Nr.1 Spielordnung DFB:
Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu Euro 249,99 im Monat erstattet erhält.
- Vertragsspieler: Vergütung mindestens 250,00 €
Definition § 8 Nr.2 Spielordnung DFB:
Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1.) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens Euro 250,00 monatlich erhält.
- Lizenzspieler: Vertrag mit 1. Oder 2. Bundesliga
Definition § 8 Nr.3 Spielordnung DFB:
Lizenzspieler ist, wer das Fußballspiel aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages betreibt und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen ist. Das Nähere regelt das Ligastatut; dies gilt insbesondere für den nationalen Vereinswechsel von Lizenzspielern.
Der Mindestlohn für Lizenzspieler: Eigene Regelungen in der Lizenzordnung der DFL
Schauen wir uns zunächst die Lizenzspieler an, also die Spieler in der 1. und 2. Bundesliga.
Die wichtigste Regelung findet man in § 10 Nr.1 Lizenzordnung Spieler (LOS) der DFL:
„Clubs und Spieler können im Vertrag ein Grundgehalt und/oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das mit einem Spieler vertraglich vereinbarte Bruttogrundgehalt muss mindestens 50% (in der 2. Bundesliga 30 %) der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Zur Anrechnung von Spielern in der 2. Bundesliga auf die Anzahl der lokal ausgebildeten Spieler nach § 5b LOS müssen diese ein Bruttogehalt von mindestens 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.“
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt im Westen derzeit bei 6.500 Euro, im Osten (Neuen Bundesländer) bei 5.800 Euro.
Bedeutet:
- Spieler in der 1. Bundesliga
Für Spieler im Westen liegt der Mindestlohn bei 3.250 Euro und im Westen bei 2.800 Euro. Dies entspricht 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
- Spieler in der 2. Bundesliga
Für Spieler im Westen liegt der Mindestlohn bei 1.950 Euro und im Westen bei 1.740 Euro. Dies entspricht 30% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
- Local Player in der 2. Bundesliga
Für einen Local Player (Hier findet ihr die genaue Definition des Local Player) in der 2. Bundesliga liegt der Mindestlohn bei 3.250 Euro und im Westen bei 2.800 Euro. Dies entspricht 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
Der Mindestlohn für Vertragsspieler: Steht die sportliche Betätigung oder die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund?
Der Vertragsspieler verdient mehr als 250€ im Monat.
Nach einer Sonderregelung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach einem Gespräch mit dem DOSB und dem DFB am 23.02.2015 verabschiedet hat, besagt, dass Vertragsspieler (auch auf Minijob-Basis) bis zu einer monatlichen Zahlung von 450,00 € nicht unter das Mindestlohngesetz fallen.
Bei einer Vergütung von über 450 Euro ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob die sportliche Betätigung oder die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht.
Dies dürfte bei einem 3. Liga Spieler in der Regel zu bejahen sein.
Dort gilt demnach der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, was bei einer 40 Stunden Woche 1.532 € im Monat entspricht.
Der Mindestlohn für Amateurspieler: Kein Mindestlohn
Der Amateur, der ja keine Vergütung sondern lediglich Aufwendungsersatz erhält, fällt aus dem Bereich des Mindestlohngesetzes. Hier besteht unbestritten die sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund.