Eintracht Frankfurt hat den Adlerblog wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt. Der Blog hatte T-Shirts und Gegenstände verkauft bei denen Bezeichnungen wie „Eintracht“ und „SGE“ benutzt wurden, deren Inhaber rechtlich gesehen die Eintracht Fußball AG ist. Nach eigenen Angaben hat der Blogger 60,48 Euro Gewinn gemacht. Nun soll er eine Unterlassungserklärung und rund 1.800 Euro Anwaltskosten Strafe zahlen basierend auf dem Streitwert der auf 75.000 Euro beziffert wird.
Die Rechtslage sieht hier eindeutig aus.
Zunächst einmal sind auch Abkürzungen wie der „FCB“, „96“ oder auch „SGE“ markenschutzfähig. Verletzt ein nicht berechtigter Dritter das Markenrecht, so können Ansprüche auf Unterlassung (§ 14 V i.V.m § 14 I MarkenG, auf Vernichtung (§18 MarkenG), auf Auskunft (§ 19 MarkenG) und auch auf Schadensersatz (§ 14 VI MarkenG) geltend gemacht werden. Die Rechtsverletzung lag hier in der Benutzung der Namen die “für Waren oder Dienstleistungen benutzen wurden, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt“.
Geschützt sind übrigens auch Veranstaltungen, bekannt wurden Urteile gegen die Verwendung „Deutschland 2006“ auf Bechern oder Schokoladenprodukten.
Der Eintracht-Justiziar jedenfalls verteidigte in der Frankfurter Rundschau das Vorgehen der Eintracht. Früher sei man auf die Fans zugegangen, der persönliche Dialog habe aber leider „nicht gefruchtet“. „Die kommerzielle Trittbrettfahrerei sei inzwischen sehr weit verbreitet, im Internet finden sich Unmengen von Angeboten, in denen Menschen kleine oder auch größere Nebenerwerbsquellen mit der Marke Eintracht Frankfurt betreiben“. Der extra eingeschaltete Anwalt könne nicht unterscheiden, ob „im kleinen Kreis von Fans“ oder „im großen Stil professionell“ verletzt wird. Rechtlich gesehen sei die Eintracht nun mal „kein Gemeingut.“
Solche Abmahnungen sind keineswegs neu und die Verletzung der Markenrechte dürfen natürlich keineswegs toleriert werden. Von Außen kann natürlich schwer beurteilt werden, inwiefern wirklich früher auf die Fans zugegangen wurde. Natürlich hätte dem Blogbetreiber auch klar sein müssen, dass die Verwendung möglicherweise genehmigungsbedürftig gewesen sein müsste. Auf der anderen Seite steht natürlich die Art und Weise, wie mit dem „kleinen und treuen“ Fan umgegangen wird, gerade bei einem Verein wie Eintracht Frankfurt, die nach eigenen Aussagen den Dialog zu den Fans suchen will, statt zu verurteilen. So sollte zumindestens das Problem „Problemfans“ angegangen werden. Markenrechtlich wird jedenfalls Recht schneller durchgesetzt.
Bleibt gespannt, ob man sich noch mal annähern kann. Jedenfalls sollte spätestens jetzt klar sein, dass Bundesligisten gewillt sind, ihr Markenrecht zu schützen und auch durchzusetzen.