Urteilsverzeichnis

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_accordion collapsible=“yes“ disable_keyboard=““ title=“Klassiker“][vc_accordion_tab title=“Das Bosman-Urteil“][vc_wp_text]Der belgische Profi-Fußballer Jean-Marc Bosman wollte vom RFC Lüttich zum französischen Zweitligisten USL Dünkirchen wechseln. Nach den damals im internationalen Fußball üblichen Satzungen hatte der Verein, den der Spieler verlässt, einen Anspruch auf die Zahlung einer Ablösesumme, sein Verein wollte ihn nicht gehen lassen, da er nicht an die Zahlungsfähigkeit des USL Dünkirchen glaubte. Bosman klagte gegen seinen Verein und schließlich auch gegen den Verband wegen Verletzung des Reglements und weil er sich in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah. Der EuGH verbot schließlich alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende, weil genau dies gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße.
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Zum Urteil[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Der Piau-Fall“][vc_wp_text]Der französische Spielerberater Laurent Piau klagte wegen des Verstoßes gegen das europäischen Kartellrechts gegen das damalige Erfordernis der FIFA-Spielervermittler-Lizenz. Zunächst wurde festgestellt, dass die FIFA als eine Unternehmensvereinigung anzusehen ist, da die in ihr organisierten Verbände und Vereine Unternehmen sind, die wirtschaftliche Ziele verfolgen. Der Art.101 AUEV sei damit eröffnet gewesen. Dass „FIFA-Reglement“ beeinträchtige zwar den Wettbewerb, sei jedoch gerechtfertigt, da das Reglement zur einer Professionalisierung der Spielervermittler führe. Der Eingriff durch Verbandsrecht kann also nicht nur aus sportlichen Gründen gerechtfertigt werden, sondern auch der Schutz der Spieler oder der Spielervermittler kann probates Ziel und Zweck sein.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][/vc_accordion][vc_accordion collapsible=“yes“ disable_keyboard=““ title=“Im Stadion“][vc_accordion_tab title=“Das Phantomtor (Kießling)“][vc_wp_text]Die rechtliche Problematik zum Phantomtor von Stefan Kießling gegen TSG 1899 Hoffenheim.
Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Schmähgesang von Spielern“][vc_wp_text]Grundsätzlich zuständig für die „Bestrafung“ ist zunächst nach § 3 RuVO-DFB i.V.m. § 42 Nr. 2b DFB-Satzung das DFB-Sportgericht. Rechtsgrundlage ist § 8 Nr.1 b) RuVO-DFB, wonach sogenanntes „unsportliche Verhalten“ bestraft werden kann. § 8 Nr.4 erlaubt auch die hier einschlägige Geldstrafe. Weiteres zum Ablauf einer Bundesligasperre (hier).

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Eingeschränkter Vorverkauf von Gästefankarten“][vc_wp_text]Die Polizei hatte dem FC St. Pauli verboten, 2.500 Karten für das Heimspiel am 22.April gegen Hansa Rostock an den Gastverein abzugeben. Grund: Mit hoher Wahrscheinlichkeit könne es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppen kommen.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Zur Rechtmäßigkeit von Einlasskontrollen (Bayern-Zelte)“][vc_wp_text]Vor dem Bundesligaspiel Bayern München gegen Eintracht Frankfurt stellt der Veranstalter, der FC Bayern München, vor dem Einlassbereich Zelte auf. In den Zelten wurde dann selektierte Zuschauer gebeten sich einer Ganzkörperkontrolle zu unterziehen, bei der sich die “Verdächtigen” fast vollständig ausziehen mussten. Laut FC Bayern wurden 30 bis 40 der insgesamt 6655 Frankfurt-Fans im Stadion auf diese Weise kontrolliert.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Platzsturm (Hertha-Düsseldorf)“][vc_wp_text]Rechtliches zum Skandalspiel Hertha BSC Berlin gegen Fortuna Düsseldorf.

Zum Artikel Teil 1
Zum Artikel Teil 2
Zum Artikel Teil 3[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Pokalausschluss Dynamo Dresden“][vc_wp_text]Rechtliches zum Pokalausschluss von Dynamo Dresden 2012.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Kollektivbeleidigung durch A.C.A.B. Plakate“][vc_wp_text]Wer im Stadion ein Plakat mit der Abkürzung A.C.A.B. (“all cops are bastards” oder “alle Polizisten sind Schweine”) hochhält, kann wegen Beleidung der im Stadion anwesenden Polizisten bestraft werden.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Strafbarkeit bei Spielmanipulation“][vc_wp_text]Strafbarkeit bei Spielmanipulation von Spielern, Schiedsrichtern, Trainern oder Funktionsträgern.

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][vc_accordion_tab title=“Verhältnis der Haftung zwischen Zuschauer, Verein, Sponsoren und Vermarktungsagenturen“][vc_wp_text]

Verhältnis der Haftung zwischen Zuschauer, Verein, Sponsoren und Vermarktungsagenturen

Zum Artikel[/vc_wp_text][/vc_accordion_tab][/vc_accordion][/vc_column][vc_column width=“1/3″][/vc_column][/vc_row]