Rechtliches zur WM 2014: Werbung

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In wenigen Tagen beginnt die FIFA-Fußball-WM in Brasilien. Das Großevent wird wieder zum Sammelplatz der großen Sponsoren im Sportbusiness. Neben den offiziellen Partnern der FIFA, wird es aber viele weitere Aktionen geben, die mit der WM 2014 in Brasilien werben. Wir geben einen kurzen Überblick auf was geachtet werden muss.

Ausgangspunkt ist zunächst folgender: Es gibt kein Gesetz, wonach jede wirtschaftliche Nutzung, die auf ein Sportereignis Bezug nimmt, dem Veranstalter vorbehalten wäre (BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az. I ZR 183/07). Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass grenzenlos geworben werden darf. Das exklusive Recht, mit der WM zu werben, vergibt die FIFA durch Lizenzen zur Nutzung der geschützten Logos oder Symbole des Turniers. Das offizielle WM 2014 Logo, das Maskottchen der WM, der WM-Pokal oder der offizielle WM Slogan sind zum Beispiel zugunsten der FIFA weltweit als Marken eingetragen und außerdem als Ergebnis kreativen Schaffens  urheberrechtlich geschützt.

Die Folge: Wer Logo oder Maskottchen als Werbung für eigene Produkte nutzen möchte, braucht die Erlaubnis der FIFA. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden Sponsor der WM zu sein. So sollte es vermieden werden  Begriffe wie „Weltmeisterschaft“ oder „WM“ in der Werbung vor allem nicht im Zusammenhang mit dem Austragungsland Brasilien zu erwähnen. Ansonsten kann die FIFA auf Unterlassung, Beseitigung und möglicherweise auch Schadensersatz verlangen. Erlaubt  hingegen ist die „rein beschreibende Werbung“. Bei Begriffen wie „Fan-Brötchen“, „Fan-Rabatt“, oder „Brasilianische Wochen“  werden lediglich Merkmale und Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Bestimmung oder auch geografischen Herkunft beschrieben. Die Grenzen juristisch zu ziehen ist oftmals schwer.

Markenschutz bei „FIFA WM 2014“

Anderes gilt allerdings für die Turnierbezeichnung.  „Weltmeisterschaft 2014“, „WM in Brasilien“ oder „Fußball WM in Brasilien“ sind allgemeine Bezeichnungen und nicht markenschutzfähig (BGH, 27.04.2006, Az. I ZB 97/05). Wichtig: Der Begriff „FIFA WM 2014“ hingegen genießt wegen des Hinweises auf die FIFA als Veranstalter Markenschutz.

Public Viewing

Auch beim Public Viewing kommt es zu rechtlichen Besonderheiten. Die FIFA hält das Public Viewing für erlaubnispflichtig und verlangt die Einholung einer Lizenz, sofern die Veranstaltung einen „gewerblichen“ Charakter hat. Der gewerbliche Charakter ist schnell erfüllt, beispielsweise zum Beispiel, wenn durch Eintrittsgelder Einnahmen erzielt werden. Die Lizenzgebühren der FIFA richten sich dabei nach dem Umfang des Events.  Auch Verbote und Auflagen zur Einbindung von Sponsoren sind dabei zu beachten: So dürfen nur offizielle Partner der FIFA oder lokale Unternehmen, die nicht im Wettbewerb mit den FIFA-Partner stehen, als Sponsor auftreten. Die genauen Regeln findet man hier.

Einen guten Überblick zum Thema Werbung bei der WM 2014 in Brasilien gibt auch die IHK München („Wie darf ich werben“).

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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