DFB-Bundesgericht: Hertha war nicht geschwächt!

0

Das DFB-Sportgericht kam am Freitag nach neunstündiger Verhandlung und der Vernehmung von elf Zeugen zum gleichen Ergebnis wie in erster Instanz. Damit ist es nun wohl endgültig: Hertha BSC steigt ab.

Wieder mal ging es um die Schwächung der Mannschaft nach § 13a SpielO, die der Hertha die Erstklassigkeit sichern sollte (mehr dazu hier).

Im Gegensatz zur Verhandlung vor dem Sportgericht (mehr hier) wurde Foto- und Videomaterial zugelassen um zu beweisen, dass es sich nicht um einen „positiv besetzten Platzsturm gehandelt habe“. Diese waren wohl nach Meinung der Richter nicht ausreichend.

Folgende Argumente wurden  von den Herthanern gebracht:

Zum einen argumentierte Rehhagel, dass in der Schlussphase der Partie kein normales Coaching mehr möglich gewesen sei. „Um mich herum standen 50 bis 100 Leute“, „die Verhältnisse waren irregulär“ und während der Unterbrechung hätten die Spieler „wie paralysiert“ in der Kabine gesessen. Es habe also „ein Ausnahmezustand“ geherrscht.

Andere hatten „Angst um die Familie“ (Raffael) oder machten sich Gedanken  „was passiert, wenn wir noch ein Tor geschossen hätten“ (Thomas Kraft).

Die Angst scheint damals aber nicht wirklich groß genug gewesen zu sein.  So räumte Rehhagel, dass keiner seiner Spieler geäußert habe, aus Angst vor körperlicher Unversehrtheit nicht mehr hinaus zu wollen.

Was Angst bedeute stellte Rehhagel später auch nochmal selbst fest: Er hatte nur „Halb Angst… Ich habe 1943 in einem Keller im Ruhrgebiet gesessen, als uns die Amerikaner bombardiert haben.“

Das Gericht stellte jedenfalls fest: „Eine Spielumwertung soll die große Ausnahme sein. Daher sind dafür enge Maßstäbe zu setzen. Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters stand nicht in Zweifel. Eine Schwächung der Mannschaft konnte nicht nachgewiesen werden.“

Auch wenn die Fortuna-Fans in Feierlaune gehandelt haben mögen und es nicht zu „todesangstähnlichen“ Zuständen gekommen ist. Die Entscheidung, ob eine Masse von Menschen nur feiern will oder gewaltbereit ist, kann ein Spieler da wohl nicht wirklich treffen. Auch das nicht wirklich normale Zustände vorlagen war offensichtlich. Das war aber wohl nicht entscheidend oder wichtig genug. Jedenfalls war es keine Schwächung der Mannschaft. Bleibt für die Zukunft offen: Wann ist denn eine Mannschaft geschwächt? Wenn es zu körperlichen Verletzungen kommt? Man wird sehen, oder gerade hoffentlich nicht.

Abschließend besteht jedenfalls noch die Möglichkeit, das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften anzurufen. Hertha Präsident Werner Gegenbauer ließ diesen Schritt noch offen. Möglicherweise soll darüber sogar und die Mitgliederversammlung am Dienstag abstimmen. Die Hertha Spieler haben jedenfalls erstmal Urlaub.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.