Benaglio Vertrag Unwirksam

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Nachdem in den letzten Wochen in den Medien diverse Gehaltslisten der Wolfsburg-Profis aufgetaucht waren gab es neuen Ärger. Diego Benaglio hatte ein Vertrag unterschrieben der bis 2017 gültig sein sollte. Offenbar wurde der Vertrag nur von Ex-Geschäftsführer Felix Magath unterschrieben, die Unterschrift vom zweiten Geschäftsführer Wolfgang Hotze fehlte.

Der Hintergrund: Wohlmöglich eine Ausstiegsklausel, die es Benaglio ermöglichen sollte den Verein zu verlassen. Auf den ersten Blick eine „normale“ Klausel, wenn auch etwas unüblich.

Es fehlte also eine Unterschrift: Doch auf welchen Rechtsgrundlagen basiert dieses Erfordernis?

Der VfL Wolfsburg ist wie einige Bundesligisten eine GmbH. Der Vertrag wird demnach mit der GmbH geschlossen.

Zur Vertretungsberechtigung sagt der § 35 GmbHG:

(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (…)

(2) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. (…)

Wenn man nun davon ausgeht, dass im Gesellschaftsvertrag vom VfL Wolfsburg nichts anderes steht, so war der Vertragsschluss unwirksam.

Theoretische Probleme könnten sich daraus auf die Gehaltszahlungen, die wohl nicht gerade niedrig waren, ergeben. Der Arbeitsvertrag als Dauerschuldverhältnis war also unwirksam und es wurde trotzdem bezahlt. Anerkannt ist in der Rechtswissenschagft die sogenannte „Rechtsfigur des fehlerhaften oder faktischen Arbeitsverhältnisses“. Das Arbeitsverhältnis wird als wirksam behandelt, sofern es überhaupt in Vollzug gesetzt wurde. Dies war hier der Fall, sodass sich keine Rückabwicklungsansprüche ergeben.

Der neue Vertrag läuft übrigens „nur“ noch bis 2016 und man kann annehmen, dass die Aufruhr über die hohen Spielergehälter vermeintlich nicht gerade zu einem höheren Gehalt geführt hat, als in dem ursprünglichen, aber unwirksamen Vertrag festgestellt.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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