Ablauf eines Bundesligatransfers

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Bis morgen 31.Januar 2013, 18 Uhr haben die Vereine noch Zeit auf dem Transfermarkt tätig zu werden.

Hier zum Ablauf eines Bundesligatransfers:

Teil I: Transferliste

Der letzte Zeitpunkt für einen Transfer ist grundsätzlich der 31. Januar 18 Uhr. Spätestens dann müssen die Vereine alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Wir befinden uns gerade in Wechselperiode II, die seit dem 1.Januar läuft. Wechselperiode I dauert vom Ende eines Spieljahres bis zum Ende des Tages am 31. August. Bevor eine Spielerlaubnis erteilt werden kann, muss der Spieler auf der offiziellen Transferliste des Ligaverbandes erschienen sein (§ 4 Lizenzordnung Spieler (LOS)). Das gleiche gilt für die Freigabe von Spielern. Vereinseigene Amateure oder Vertragsspieler können jederzeit verpflichtet werden(§ 5 Nr.5 LOS). Um auf die Transferliste zu gelangen ist ein schriftlicher Antrag nötig, der sowohl vom Spieler (§ 4 Nr.4b LOS) als auch dem aufnehmenden Club (§ 4 Nr.4b LOS) gestellt werden muss. Bei einem Wechsel innerhalb der 1. oder 2. Bundesliga muss der Antrag nur von dem Spieler und dem abgebenden Verein gestellt werden. Damit einem Antrag stattgegeben wird, dürfen keine vertraglichen oder anderweitig rechtlichen Bindungen des Spielers an einen anderen Verein bestehen (§ 5 Nr.1-10 LOS). Sobald die Verträge beim Ligaverband vorliegen, wird der Spieler dann von der Transferliste gestrichen.

Teil II: Die Spielerlaubnis

Um die Spielerlaubnis letztendlich zu bekommen muss der Club, der den Spieler verpflichtet hat, beim Ligaverband diese schriftlich beantragen. Diese wird unter anderem unter der Voraussetzung erteilt, das der DFL alle Verträge und Zusatzbestimmungen mit dem Berater beigelegt werden ( § 13 Nr.3 LOS).

Teil III: Lizenzvertrag

Zusätzlich zum schriftlichen Vertrag mit einem Proficlub müssen Lizenzspieler noch einen Lizenzvertrag mit dem Ligaverband abgeschlossen haben (§ 1-3 LOS). Dieser regelt dann die Rechte und Pflichten des Lizenzspielers. Unter anderem erkennt er die Satzungen der DFL, das Ligastatut des Ligaverbandes (bestehend aus Lizenzierungsordnung (LO), Lizenzordnung Spieler (LOS), Spielordnung des Ligaverbandes (SpOL) und der Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte (OVR) ), sowie die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFB an.

Teil IV: Internationaler Freigabeschein und Spielerpass

Wenn es sich, wie hier um einen internationalen Transfer handelt, bedarf es noch eines durch den abgebenden Verband ausgestellten internationalen Freigabeschein und die Beilage des Spielerpasses (Fifa-Reglement zu Status und Transfers von Spielern, Anhang III Art.1 ff.)

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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