Dynamo Dresden wurde für das nächste Jahr vom DFB-Pokal ausgeschlossen. Genau wie letztes Jahr, nur wurde dort in der Berufung die Strafe gemildert und in ein „Geisterspiel“ umgewandelt.
Wieder kam es zu Ausschreitungen. So wurden bereits vor dem Anpfiff die Eingänge zu den Blöcken gestürmt. Nach der Partie liefen zudem rund 200 Gäste-Anhänger auf den Rasen, wurden aber von der Polizei zurückgedrängt. Insgesamt wurden 41 Straftaten verzeichnet.
Im Vorfeld hatte der Kontrollausschuss des DFB Anklage erhoben. Die Rechtsgrundlage ergab sich dabei aus §§ 7 Nr.1d,3,4 RuVO-DFB. § 7 Nr.4 RuVO-DFB verweist außerdem auf § 44 Satzung-DFB, der den Ausschluss vom DFB-Pokal vorsieht.
„Das Strafmaß für Dresden erklärt sich aus den zahlreichen, einschlägigen Vorbelastungen und dem Ausmaß der Ausschreitungen beim Pokal-Spiel in Hannover“, so der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Das DFB-Bundesgericht habe im letzten Jahr nach den Vorfällen in Dortmund „ausdrücklich davor gewarnt, dass im Wiederholungsfall der Pokal-Ausschluss droht“, so Lorenz weiter. Der Gegener Hannover 96 wurde übrigens lediglich mit einer Geld Strafe bestraft, die insbesondere wegen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern erlassen wurde.
Dynamo Dresden hat nach dem Urteil nach §§ 24,25 RuVO-DFB Berufung beim nächsthöheren Bundesgericht eingelegt. (Weiteres zum Aufbau der Gerichtsbarkeit des DFB hier).