Rauchen und Fußball passt nicht wirklich zusammen, auch wenn sie wiederholt Spieler als Gelegenheitsraucher outen. Doch wäre es überhaupt rechtlich möglich, dass die großen Tabakkonzerne Werbung im Fußball machen könnten?
Die Antwort ist wenig überraschend, die Rechtsgrundlagen dafür jedoch zahlreich in verschiedensten Gesetzen verstreut.
§ 11 Abs.1 des Bundesgesetzes über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz verbietet grundsätzlich Werbung in Verbindung mit Tabakerzeugnissen.
Außerdem verbietet der Rundfunkstaatsvertrag (§ 8 Abs.4) Werbung im Rundfunk von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung von Tabakerzeugnissen ist.
Doch auch verbandsrechtlich sieht es schlecht für die Tabakunternehmen aus. So ist Werbung auf Trikots oder anderer Ausrüstungsgegenstände nach § 15 Abs.3 Anhang IV zur Lizenzordnung in Bundesliga und 2.Bundesliga verboten. Entsprechendes gilt für die Nationalmannschaft nach § 42 DFB-Spielordnung , den Amateurligen sowie in den Wettbewerben der UEFA (Art.31.01 UEFA-Ausrüstungsreglement).
Auch Schiedsrichter dürfen übrigens nicht für Tabak werben (Art.10 FIFA-Ausrüsterreglement).
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