FC Barcelona: Strafe wegen Kindertransfers aus rechtlicher Sicht

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Die Strafe: Kein Transfers in den nächsten zwei Transferperrioden

Die FIFA-Disziplinarkommission hat neben den spanischen Fussballverband (RFEF) auch den spanischen Topverein FC Barcelona für Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren bestraft. Die Sanktionen sind heftig: Die FIFA Diszplinarkommission erachtete die Vergehen als schwerwiegend und verhängte gegen den FC Barcelona ein nationales und internationales Transferverbot für zwei aufeinanderfolgende Transferperioden und eine Geldstrafe von CHF 450.000. Außerdem wurde der Verein wurde angewiesen, die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen zu legalisieren. Auch der spanische Fußballverband kam nciht gut weg: Neben einer ähnlich hohen Geldstrafe wurde er angewiesen, innerhalb eines Jahres sein Regelwerk und das bestehende System bezüglich des internationalen Transfers von Minderjährigen im Fussball zu legalisieren. Hinzu kam ein sogenannter „Verweis“ für beide nach Art. 14 des FIFA-Disziplinarreglements. Dabei handelt es sich dem Wortlaut nach aber lediglich um ein „förmlich schriftlichen Tadel für ein Vergehen“.

Vorgeworfen wird dem Verein Verstöße gegen mehrere Bestimmungen über internationalen Transfer und die Erstregistrierung nicht spanischer Minderjähriger beim Verein sowie gegen andere maßgebende Vorschriften zur Registrierung und Teilnahme bestimmter Spieler an nationalen Wettbewerben. Es ging dabei um mehrere minderjährige Spieler, die über verschiedene Zeiträume zwischen 2009 und 2013 beim Verein registriert waren und mit diesem an Wettbewerben teilnahmen.

Doch wogegen genau wurde nun verstoßen?

Ausschlaggebende Regelung ist wohl der Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern („FIFA-Reglement“). Danach darf zum Schutz Minderjähriger ein Spieler grundsätzlich nur dann international transferiert werden darf, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Im folgenden sieht der Artikel allerdings unter ganz bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor, die nach Prüfung allein vom Ausschuss der Kommission für den Status von Spielern bewilligt werden kann.

Der FC Barcelona soll Art. 19 bei zehn minderjährigen Spielern verletzt haben, ebenso mehrere weiterer konkurrierender Vergehen im Zusammenhang mit anderen Spielern begangen haben, die ein Verstoß gegen Anhang 2 des FIFA-Reglements bedeuten. Bei letzeren handelt es sich um Verfahrensvorschriften, auf die hier näher nicht eingegangen wird.

Was hat der FC Barcelona, also falsch gemacht? Er muss gegen Ausnahmen von Art.19 FIFA-Reglement verstoßen haben, die wären:

1. Die Eltern des Spielers haben aus Gründen, die nichts mit dem Fussballsport zu tun haben, Wohnsitz im Land des euen Vereins, oder

2. der Wechsel findet innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt, und das Alter des Spielers liegt zwischen 16 und 18 Jahren. Der neue Verein hat in diesem Fall folgende Mindestverpflichtungen:

  • Der Verein sorgt für eine angemessene fussballerische Ausbildung und/oder entsprechendes Training des Spielers gemäss den höchsten nationalen Standards.
  • Der neue Verein sorgt dafür, dass der Spieler zusätzlich zur fussballerischen Ausbildung und/oder zum entsprechenden Training in den Genuss einer akademischen und/oder schulischen und/oder beruflichen Aus- und/oder Weiterbildung kommt, die es dem Spieler ermöglicht, nach dem Ende seiner Profikarriere eine Tätigkeit abseitsdes Fussballs auszuüben.Der Verein sorgt dafür, dass der Spieler bestmöglich betreut wird (optimale Wohnsituation bei einer Gastfamilie oder in einer Vereinsunterkunft, Ernennung einer Ansprechperson innerhalb des Vereins etc.)
  • Der neue Verein muss bei der Registrierung eines solchen Spielers dem zuständigen Verband den Nachweis erbringen, dass die vorstehenden Bedingungen erfüllt snd, oder

3. der Spieler wohnt höchstens 50 km von einer Landesgrenze entfernt, und der Verein des benachbarten Verbands, für den der     Spieler registriert werden möchte, liegt ebenfalls höchstens 50 km von der Landesgrenze entfernt. Die Distanz zwischen dem Wohnort des Spielers und dem Sitz des Vereins darf höchstens 100 km betragen. In diesem Fall wohnt der Spieler weiterhin zu Hause, und beide Verbände müssen mit diesem Vorgehen explizit einverstanden sein.

Der FC Barcelona drohte diese Vorschriften bereits im vorigen März zu verletzen, weshalb die FIFA damals die Verpflichtung von sechs Spielern aus Korea, Frankreich, Nigeria und Kamerun untersagte. Barcelona hat nun 90 Tage Zeit, um die Situation der betroffenen Spieler zu erklären und wird von seinem Widerspruchsrecht bei der FIFA-Berufungskommission Gebrauch machen. In letzter Instanz könnte der FC Barcelona auch noch vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen. Dem FC Chelsea war es 2009 gelungen, eine vergleichbare Fifa-Sanktion zu vermeiden. Damals ging es allerdings nur um einen Spieler (Gael Kakuta), den Chelsea angeblich zum Vertragsbruch ermunterte. Letztendlich musste Chelsea dem RC Lens nachträglich lediglich 910.000 Euro zahlen.

Sinn und Zweck und das Transfer Matching System

Das Transfer Matching System (TMS) der FIFA ist seit Oktober 2010 bei allen internationalen Transfers von männlichen Berufsspielern zwingend anzuwenden. Seit 2009 müssen alle Gesuche um Erstregistrierung eines Minderjährigen oder den internationalen Transfer eines Minderjährigen gemäß Art. 19 des FIFA-Reglements über das TMS Abwicklungssystem abgewickelt werden. Wer sich genauer dafür interessiert, sollte sich die Seite unbedingt mal etwas näher angucken, in naher Zukunft wird sicher auch mal ein Artikel über das TMS erscheinen.

Das FIFA Reglement dienr dem Schutz Minderjähriger im Zusammenhang mit internationalen Transfers, was für die FIFA laut Statement ein wichtiges soziales und rechtliches Anliegen sei, das alle Anspruchsgruppen im Fussball betreffe. Die Kommission betonte dabei , dass internationale Transfers für die sportliche Karriere eines jungen Spielers in bestimmten Fällen zwar förderlich sein könnten, aber den besten Interessen des Spielers als Minderjährigen zuwiderlaufen würden. Die Kommission folgerte außerdem daraus, dass das Interesse am Schutz der angemessenen und gesunden Entwicklung eines Minderjährigen über den rein sportlichen Interessen stehe. Junge Spieler in einem fremden Land könnten ohne angemessenen Schutz Opfer von Ausbeutung und Missbrauch werden. Aus diesem Grund sei der Schutz Minderjähriger im Fussball durch die Sportdachverbände, insbesondere die FIFA, noch wichtiger.

Abzuwarten, ob der FC Barcelona in der Berufung Erfolg hat.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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