Die Aktiengesellschaft (AG) im Fußball

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Die AG ist eine juristische Person und als solche Trägerin von Rechten und Pflichten. Ihre Aktionäre haften dabei nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, vielmehr stehen den Gläubigern der AG als Haftungsmasse das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung (§ 1 I 2 AktG). Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist der Börsenhandel zugelassen, womit von einem großen Kreis von Anlegern große Kapitalbeträge eingesammelt werden können. Die Beteiligung der Aktionäre am Gewinn der AG richtet sich nach ihren Anteilen am Grundkapital, wobei die Satzung eine andere Art der Gewinnverteilung vorsehen kann (§ 60 I,3 AktG). Organe einer AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die ordentliche Hauptversammlung findet dabei mindestens einmal jährlich statt (§ 120 I  1 AktG). Stimmberechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind dabei alle Halter von Stammaktien eines Unternehmens.

Beispiel: Die Bayern München AG

Bei Bayern München besteht die Hauptversammlung also aus den Anteilseignern bzw. dessen Vertretern (FC Bayern München e.V., Audi AG, Allianz AG und der Adidas AG).  Durch die Hauptversammlung übt der e.V. insbesondere sein Stimm-, Auskunfts- und Rederecht aus. Wesentliche Aufgabe der Hauptversammlung ist die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und andere Strukturveränderungen (§ 119 I AktG). Der Einfluss des e.V. auf die Fußballabteilung bleibt also gewahrt.   Die Geschäftsführung einer AG liegt beim Vorstand, wobei er ausdrücklich nicht an Weisungen anderer Gesellschaftsorgane gebunden ist, gewählt wird er vom Aufsichtsrat (§§76 I, 84 I AktG). Bei Bayern München sitzen derzeit fünf Mitglieder im Vorstand, denen jeweils besondere Bereiche zugewiesen sind (siehe Abbildung unten).   Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt (§ 95 AktG). Wesentliche Aufgabe ist die Überwachung des Vorstandes, die durch umfangreiche Informations- und Einsichtsrechte sowie Berichtspflichten des Vorstandes gesichert werden (§ 111 AktG). Im Aufsichtsrat sind, wie auch bei Bayern München, meistens Vertreter der Anteilseigner vertreten.

Neben dem Mutterunternehmen gibt es noch weitere Tochterunternehmen die sich um bestimmte Geschäftsfelder kümmern. Bei den Bayern München sind dies die „Allianz Arena München Stadion GmbH“, die „Allianz Arena Payment GmbH“ und die „Arena Stadion Beteiligungs GmbH & Co. KG“. Der Konzern betreibt insgesamt die zwei Geschäftsfelder „Fußball“ und „Allianz Arena“, welche auch rechtlich auf die Gesellschaften FC Bayern München AG und Allianz Arena München Stadion GmbH/Allianz Arena Payment GmbH aufgeteilt sind. Die Anteile an den Tochterunternehmen liegen mit Ausnahme der Allianz Arena Stadion GmbH zu 100% bei der Bayern München AG. Das Grundkapital des Konzerns ist dabei in 27,5 Mio. Stückaktien aufgeteilt, die zum einen von dem FC Bayern München e. V. (75%) und auf der anderen Seite zu je 8,33% von der Adidas AG, der Audi AG und der Allianz AG gehalten werden. Die Bayern München AG besteht zum einen aus einem fünfköpfigen Vorstand, der die Verantwortung über die einzelnen Abteilungen der AG innehat. Außerdem berät und berichtet er an den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Personen, darunter auch Vertreter der Hauptsponsoren bzw. Teilhaber der Audi AG, Adidas AG und Telekom AG. Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und kann diesen auch abberufen. Die Aufgabe der Bayern München AG liegt „in der Unterhaltung von Fußball-Mannschaften sowie deren Vermarktung auf allen zur Verfügung stehenden Märkten, der Verwertung eigener Rechte und dem Handel mit Produkten aus dem Bereich der Marke FC Bayern einschließlich aller gängigen Formen des Merchandisings”. Die Allianz Arena München Stadion GmbH hingegen betreibt und vermarktet die Allianz Arena als Fußballstadion in München. Das Stadion wird dabei vom FC Bayern selbst als auch vom TSV 1860 München entgeltlich zur Veranstaltung von Fußballspielen genutzt. Außerdem wird das Stadion Dritten (u.a. DFB, DFL, UEFA) zur Ausrichtung von Länderspielen, Liga-Pokal-Spielen, Finalspielen etc. angeboten. An Nichtspieltagen vermarktet die Gesellschaft gemeinsam mit Vertragspartnern das Stadion durch Ausrichtungen von Veranstaltungen (Events) oder  Führungen durch das Stadion. Gegenstand der Allianz Arena Payment GmbH ist die Ausgabe einer elektronischen Karte in Form einer Pre-Paid-Card zum Kauf von Waren und Dienstleistungen in der Allianz Arena sowie die operative Abwicklung des computergestützten Terminalsystems und des Zahlungsverkehrs. Sie ist dabei ausschließlich als Dienstleistungsunternehmen für die Allianz Arena München Stadion GmbH tätig. Zweck der Arena Stadion Beteiligungs GmbH & Co. KG ist ausschließlich das Halten einer Beteiligung in der Höhe von 5,1 % an der Allianz Arena München Stadion GmbH.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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