Beteiligungen an Transfers rechtlich möglich?

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Comunio der Bundesligamanager hat großen Erfolg. Spieler billig kaufen und teuer wieder verkaufen um damit Geld zu machen. Gibt es theoretisch auch die Möglichkeit sich an Transfers zu beteiligen?

Zum einen gibt es immer wieder interessante und innovative Ideen der Vereine an Geld zu kommen. Ziel dieses Beitrages soll es jedoch sein nur die möglichen „echten“ direkten Beteiligungen zu beleuchten.

Im Prinzip gibt es die Möglichkeit sich an Transfers zu beteiligen, auch wenn es sich natürlich im Vergleich zu Managerspielen um echtes Geld handelt.

Zum einen gibt es die Möglichkeit sich als Fan an einigen Einzeltransfers zu beteiligen. So kann beispielsweise über bestimmte „Crowdfunding“-Plattformen Geld gesammelt werden. Bestes Beispiel ist die Plattform “My own Player”. Dort sammelten Anhänger des brasilianischen Fußball-Erstligisten Palmeiras Sao Paulo Geld, um den Kauf von Bremens Mittelfeldspieler Wesley möglich zu machen. Kommt das Geld nicht zusammen, erhalten die Fans ihre Spenden zurück.

Weiter Möglichkeiten bieten gewisse Fussball-Fonds wie etwa der geschlossene Fond FTR 1 der  Hanseatischen Fußball Kontor GmbH. Der Fonds beteiligt sich an Transferrechten von Fußballspielern. Mindestens 5.000 Euro muss der Anleger aufbringen, um Anteile zu erwerben. Mit dem Geld werden dann Anteile an Transfers bezahlt um dann schließlich eine Rendite bei einem möglichen Weiterverkauf zu machen. Keine schlechte Idee, aber natürlich sehr risikoreich, weil auch ein Totalverlust möglich ist. Für Vereine interessant, da man Geld bekommt und gleichzeitig Risiko eines Verlusts minimiert.

Mit Ähnlichem wurde Fonds wurde auch Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne bekannt, der für den HSV 12,5 Millionen Euro locker machte, „Anstoß³“ hieß das Finanzmodel. Auch der Transfer von Lukas Podolski zum 1.FC Köln war nur möglich, weil sich zahlreiche Investoren beteiligten.

Doch ist das überhaupt rechtlich zulässig?

Die 50+1 Regel sagt nur das eine Mehrheit der Stimmenanteile beim Club bleiben muss, auf konkrete Einzeltransfers geht die Regel nicht ein.

In § 5 Nr.8 Lizenzordnung-Spieler heisst es aber: “ Ein Club darf keine Verträge eingehen, die der anderen Partei oder einem Dritten die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen mit Spielern oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen.“

Verklausuliert und juristisch unglücklich ausgedrückt heisst das: Verbot von Verträgen, die den Einfluss von Dritten auf Transferentscheidungen ermöglichen.

Wohlmöglich erledigt sich das Problem jedoch sowieso bald von selbst. In der englischen Premier League wurden solche Modelle 2007 verboten, nach dem es unter anderem beim Transfer von Carlos Tevez zu starker Einflussnahme von Dritten gekommen war. Noch interessanter wird es aber durch die neuen Financial Fair Play Regeln. Danach dürfen Zuwendungen von Investoren als „fußballfremdes Einkommen“ auf der Einnahmenseite nicht mehr mitberechnet werden. Da der Grundsatz der Financial Fair Play Regeln aber „nicht mehr ausgeben als einnehmen“ ist würden Investorengelder praktisch nicht für Transfers geeignet sein. Wenn es doch benutzt wird, würde mehr ausgegeben werden als eingenommen was gegen diese Regeln verstoßen würde.

Deshalb scheint es sehr fragwürdig, ob solche Finanzbeteiligungen überhaupt eine Zukunft haben.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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