Wie gründe ich einen Verein?

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1. Was für einen Verein will ich gründen?

Vorüberlegung: Soll mein Verein dem Hauptzweck nach gemeinnützig oder wirtschaftlich handeln? Wer soll haften?

Folgen: Handelt er wirtschaftlich, haften die Mitglieder meistens persönlich, wenn auch in verschiedenen Umfang.

a) Hauptzweck: Gemeinnützig > Idealverein: der eingetragene Verein (e.V)

Der Idealverein ist ein Verein, dessen Zweck nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf die Verfolgung gemeinnütziger Ziele gerichtet ist. Ein e.V. darf als Hauptzweck nicht überwiegend wirtschaftlich tätig sein.

Wann ist ein e.V. sinnvoll:

  1. eine größere Zahl von Personen
  2. Zusammenschluss zu nichtwirtschaftlichen Zweck
  3. Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern soll unkompliziert sein
  4. Der Vorstand soll vor den Risiken einer vertraglichen Haftun geschützt werden. (Organhaftung: Der Verein haftet für das Verhalten des Organs)
  5. Die Mitglieder sollen nicht für den Verein haften
  6. Der e.V. soll im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden (e.V als juristische Person)
  7. Der e.V. soll als Körperschaft gemeinnützig sein (anders: GbR)
  8. Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder (Satzung als Grundlage)
  9. Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
  10. Es wird kein Mindestkapital benötigt (anders: GmbH).

b) Hauptzweck: Wirtschaftlich > Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR)

Hier haften die Mitglieder allerdings persönlich.

c) Selten: der nicht eingetragene Verein und wirtschaftliche Verein

Beim nicht eingetragenen Verein haften die Mitglieder persönlich, auch wenn dies in der Satzung eingeschränkt werden kann. Außerdem haftet immer derjenige persönlich, der Rechtsgeschäfte für den Verein tätigt. Der nicht eingetragene Verein muss nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.

Der wirtschaftlichen Verein muss von der Innenbehörde (Innensenat oder -ministerium) des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden. Das geschieht nur, wenn überzeugend dargelegt wird, warum für die Organisation nicht eine andere Rechtsform gewählt werden kann. Das ist aber selten der Fall, da  das deutsche Recht eine Reihe von Rechtsformen speziell für Wirtschaftsunternehmen kennt (Genossenschaft, GmbH, Aktiengesellschaft, OHG, KG).

2. Wie gründe ich nun einen eingetragenen Verein?

a) Mitglieder

Es sind mindestens 7 Mitglieder nötig (§ 56 BGB). Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

b) Namen

Der Verein muss einen Namen haben, der sich deutlich von anderen eingetragenen Vereinen unterscheidet, die am gleichen Ort im Vereinsregister eingetragen sind.

c) Satzung

Die Satzung enthält die wichtigsten Bestimmungen der Zusammenarbeit des Vereins. Unterschieden wird zwischen den Muss-, Soll- und Kannbestimmungen.

Muss-Bestimmungen: diese müssen eingehalten werden

  • Vereinsname § 57 BGB
  • Sitz des Vereins § 24 BGB
  • Vereinszweck § 21 BGB
  • Es muss sich aus der Satzung die Absicht ergeben, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll § 57 BGB
  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder müssen unterschreiben
  • e.V darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben, es muss also immer die Möglichkeit bestehen weitere Mitglieder aufzunehmen

Soll-Bestimmungen: diese sollten eingehalten werden, zu beachten ist jedoch, dass das Registergericht die Eintragung auch dann zurückweisen kann, wenn diese Soll-Vorschriften in der Satzung nicht berücksichtigt werden § 60 BGB

  • Ein- und Austritt von Mitgliedern §§ 58 Nr.1, 39 BGB
  • Leistung von Beiträgen durch die Mitglieder § 58 Nr.2 BGB
  • Zusammensetzung des Vorstandes §§ 58 Nr.3, 26 BGB
  • Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung § 58 Nr.4 BGB

Kann-Bestimmungen: Es können über die gesetzlich geforderten Voraussetzungen hinaus Anforderungen an die Mitgliedschaft gestellt werden und andere weitere Regelungen bestimmt werden, sofern sie nicht gegen die Muss- und Sollbestimmungen verstoßen.

d) Gründungsversammlung

In der Gründungsversammlung wird die Satzung von mindestens 7 Gründungsmitgliedern beschlossen. Außerdem wird dort der Vorstand gewählt. Es muss zudem ein Gründungsprotokoll gefertigt werden, indem die Bestimmungen fetsgehalten werden.

3. Eintragung des Vereins

Nach der Gründung ist der Verein bei dem für seinen Sitz zuständigen Amtsgericht anzumelden. (zuständige Amtsgericht zu finden hier) Die Anmeldung erfolgt durch die Vorstandsmitglieder.

Ab dem Zeitpunkt der Eintragung erlangt der Verein Rechtsfähigkeit. Er kann Verträge schließen, Vermögen erwerben und vor Gericht verklagt werden und klagen. Mit der Gründung unterliegt er ferner der Steuerpflicht, deswegen ist die Gründung dem Finanzamt anzuzeigen.

4. Was kostet die Vereinsgründung?

  • Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung: ca. 12 €
  • Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht ca. 50-60 €,
  •  Bekanntmachung der Eintragung ca.10-30 €
  • Möglicherweise: Rechtsanwaltskosten, sofern dieser bei der Gründung behilflich war

5. Sind die Bundesligisten eingetargene Vereine?

Es besteht die Möglichkeit, dass es neben dem Verein eingetragenen Verein eine wirtschaftliche Organisation gibt , die dem Einkommenserwerb  dient Träger der wirtschaftlichen Tätigkeit ist. Diese sind jedoch meistens als GbR oder GmbH organisiert.
Der Verein sorgt also für große Mitgliederzahlen und eventuell ist Träger der Gemeinwohlzwecke. So besteht meistens eine Fußballverein als eingetragener Verein. Da die Vereine im bezahlten Fussball jedoch alle wirtschaftlich handeln sind daneben der „Verein“ als Unternehmen als GmbH, AG oder GmbH & Co. KGaA ausgegliedert.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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