Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL e.V. bis 2023 verlängert

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Kritik an den bis 2023 verlängerten Grundlagenvertrag zwischen dem DFB und dem DFL e.V.

Im November 2016 konnten sich der DFL e.V. und der DFB auf eine Fortführung des Grundlagenvertrags einigen. Darüber hat der 42. ordentliche DFB Bundestag abgestimmt. Dabei kam es nur zu kleineren Anpassungen und trotzdem zu großer Kritik. Der neue Vertrag gilt seit dem 01. Juli 2017 und wird bis 2023 gültig sein.

Der DFL e.V. bleibt weiterhin Mitglied im DFB und auch die Rechte und Pflichten des DFL bleiben nach Paragraph 16a, b und c der Satzung des DFB unberührt.

Relevante Zahlungsströme des DFL e.V. an den DFB

Die Zahlungen zwischen dem DFB und der DFL werden im Paragraph vier geregelt. So zahlt der DFL e.V. nach Paragraph vier, Absatz eins weiterhin drei Prozent seiner Gesamteinnahmen als Pachtzins an den DFB, für die Überlassung der Vermarktungsrechte. Diese Regelung betrifft auch den Supercup und die Relegationsspiele.

„Zu den Gesamteinnahmen gehören Einnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf sowie aus der Verwertung der Medienrechte, nämlich der Rundfunkrechte (Fernsehen und Hörfunk etc.) sowie der Rechte aller anderen Bild- und Tonträger, künftiger technischer Einrichtungen jeder Art (Online, Internet etc.) und in jeder Programm- und Verwertungsform weltweit.“

Des Weiteren zahlt der DFL e.V. nach Paragraph vier, Absatz vier einen pauschalen Ausgabenersatz für das Schiedsrichterwesen, Anti-Doping-Maßnahmen und für die Inanspruchnahme der Sportgerichtsbarkeit. Diese Zahlungen sind zum Quartalsende zu entrichten.

Relevante Zahlungsströme des DFB an den DFL e.V.

Die Vereine und Kapitalgesellschaften des DFL e.V. verpflichten sich darüber hinaus Spieler für die Nationalmannschaften des DFB zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft sowohl die A-Nationalmannschaft als auch alle Juniorenmannschaften.

Der DFB wiederum zahlt jährlich einen variablen Betrag aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft. Zu der Vermarktung zählen TV-Rechte, Sponsoren, Eintrittsgelder etc. und der variable Betrag ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Einnahmen, liegt aber zwischen 15 Prozent und 30 Prozent der Gesamteinnahmen. Ebenso zahlt der DFB eine Entschädigung für die Abstellung der Spieler an die Vereine/Kapitalgesellschaften in Höhe von ca. 600.000 € im Jahr. Darüber hinaus beteiligt der DFB den DFL e.V. mit 50 Prozent an den wirtschaftlichen Gewinn, der bei Welt- und Europameisterschaften erwirtschaftet wird. All dies wird in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags geregelt.

Relevante Zahlungsströme an die Landes- und Regionalverbände

Unter Paragraph acht des Grundlagenvertrags sind die Leistungen an den gemeinnützigen Bereich geregelt. So zahlt der DFB fünf Millionen Euro an die Landesverbände und zusätzliche drei Millionen außerhalb des Grundlagenvertrags. Weitere zehn Millionen werden in das DFB-Talentprogramm investiert. Dies dient der Stärkung des Jugendfußballs und Nachwuchsleistungszentren des DFB. Der DFL e.V. stellt hingegen 2,5 Millionen Euro für den „Masterplan Amateurfußball“ zur Verfügung. Die Landesverbände profitieren auch von den Eintrittskartenverkauf der Proficlubs. Die Clubs der Bundesliga geben 2,35 Prozent ihrer Einnahmen aus den Eintrittskartenverkauf ab. Die Clubs der 2. Bundesliga immerhin noch 1,25 Prozent.

Der DFL e.V. erkennt darüber hinaus an, dass an Sonntagen viele Amateurspiele stattfinden und sichert dem DFB daher zu am Sonntag vor 15:30 höchstens eine Bundesligapartie anzusetzen. Soweit möglich sollen insgesamt nicht mehr als sechs Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga an einem Sonntag stattfinden.

Kritik am Grundlagenvertrag

Erste Kritik am Grundlagenvertrag kam bereits nach der Abstimmung Anfang November auf. Der ehemalige Präsident des SpVgg Unterhaching Engelbert Kupka kritisierte an dem Vertrag, dass der Pachtzins von drei Prozent für die überlassenen Rechte, welche einen Wert von deutlich mehr als einer Milliarde haben, viel zu niedrig sei. Darüber hinaus ist eine Verlängerung bis 2023 als kritisch einzuschätzen, da ein neuer TV-Vertrag für die mediale Inlandsverwertung bereits 2021 geschlossen wird. Daher gründete er die Initiative „Rettet die Amateurvereine“, welche bei der DFB-Ethikkommission unter anderem Beschwerde gegen den Grundlagenvertrag und ihre Zusatzvereinbarung eingereicht hat.

Die Zusatzvereinbarung, welche im Grundlagenvertrag im Paragraph vier, Absatz eins und vier sowie im Paragraph fünf, Absatz drei erwähnt wird, ist wohl der größte Kritikpunkt. In den angesprochenen Absätzen wird lediglich darauf hingewiesen, dass nähere Einzelheiten in der Zusatzvereinbarung geregelt sind. In all diesen Absätzen geht es um die Zahlungen zwischen DFL und DFB. Diese Zusatzvereinbarung ist deshalb so brisant, da diese bei der Abstimmung noch nicht bekannt war. Erst im April 2017 kam heraus, was die seit 2013 gültige Zusatzvereinbarung beinhaltet. Die Zusatzvereinbarung deckelt nämlich die Zahlungsströme zwischen der DFL und dem DFB. So zahlt die DFL nicht drei Prozent von den ca. 1,5 Milliarden Euro, die jährlich aus der Vermarktung der Bundesliga und der 2. Bundesliga eingenommen werden sondern von 866 Millionen Euro, wie es in der Zusatzvereinbarung festgeschrieben ist. So ergibt sich der Festbetrag von 26 Millionen, der bereits seit 2013 an den DFB gezahlt wird. Der DFB könnte allerdings ohne die Zusatzvereinbarung ca. 45 Millionen im Jahr verlangen. Der DFB zahlt im Gegenzug jährlich den Festbetrag von 20 Millionen aus den Erlösen der Nationalmannschaft. Auch dieser Betrag wäre ohne Deckelung wahrscheinlich höher. Der DFB hat somit einen planbaren Überschuss von sechs Millionen jährlich aus dem Grundlagenvertrag. Rechtsanwalt Rainer Cherkeh gegenüber der Süddeutschen Zeitung „Der Abschluss der Deckelung aus der Zusatzvereinbarung war pflichtwidrig. Die Landesverbände könnten jetzt prüfen lassen, ob und in welcher Höhe dem DFB und somit mittelbar auch den Landesverbänden selbst ein Schaden entstanden ist beziehungsweise noch entstehen kann.“

Kupka und auch Theo Zwanziger haben durch diese Enthüllungen weitere Angriffsfläche erhalten. Kupka spricht von einem Betrag zwischen 50 und 100 Millionen der bereits für den DFB verloren ging. Zwanziger von etwa 30 Millionen jährlich und sprach dem DFB fehlende Transparenz vor. Reinhard Grindel hingegen spricht davon, dass der Verband von der Zusatzvereinbarung profitiere, da mit den Nationalspielern geworben werden könne und die Struktur steuerliche Vorteile bringe. Er wolle allerdings auch künftig die Zusatzabsprache direkt in den Vertrag aufnehmen.

Es bleibt abzuwarten wie die Parteien sich weiterhin verhalten und ob eine Prüfung der Landesverbände vorgenommen wird.

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