Auch wenn es für die meisten Vereine wohl eher um geringe Beträge im Vergleich zu den Einnahmen geht, spielen verhängte Strafen immer wieder eine Rolle. Gerade bei kleineren Vereinen können solche Strafen nicht seltend sehr schmerzhaft sein. Im Folgenden bekommt ihr eine Übersicht über die Gedlstrafen der Vereine (Stand: 22.06.2017 18.15 Uhr):
Beispiele für verhängte Strafen: Platz- und Blockstürme, Abbrennen von Pyrotechnik, fliegende Gegenstände, Flitzer, Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Plakate.
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Es handelt sich bei den Strafen lediglich um Strafen des DFB (!). Grundsätzlich lässt sich bezüglich der Zuständigkeit Folgendes sagen:
DFB
- Strafen Spiele 1.Bundesliga
- Strafen Spiele 2.Bundesliga
- Strafen Spiele 3.Liga
- Strafen Spiele DFB-Pokal
- Strafen Freundschaftsspiele nur mit deutscher Beteiligung
UEFA
- Strafen Spiele Champions- und Europa Leauge
FIFA
- Strafen Spiele internationale Freundschaftsspiele
Erfasst sind in der Tabelle nur direkte Strafen gegen den Verein. Nicht erfasst sind beispielsweise Strafen gegen Spieler, Trainer oder Funktionäre der Vereine. Teilweise handelt es sich um Auflagen (Beispiel: Auflage 20.000 € in soziale Projekte zu spenden). Erfasst sind alle Strafen ab dem 1.Juli 2016. Als Quelle dient insbesondere DFB.de. Dort wird zwar über die meisten Strafen berichtet, allerdings nicht über alle. Sollte jemand einen Fehler finden, beziehungsweise eine Strafe finden, die nicht enthalten ist, bitte gerne Hinweis an info@fussball-geld.de. Die Tabelle wird aktualisiert. In der Tabelle wird dann noch bezüglich der Ligenzugehörigkeit unterschieden, sodass man noch individuell eine Strafentabelle 1.Bundesliga, Strafentabelle 2. Bundesliga und Strafentabelle 3.Liga erstellen könnte. Wegen dem Aufwand wird hier allerdings alles zusammen betrachtet.