Finanzbilanz Bayer Leverkusen

Interessiert man sich für die wirtschaftlichen Hintergründe von Bayer 04 Leverkusen stellen sich folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der finanzielle Gewinn von Bayer 04 Leverkusen?
  • Wie hoch ist der Jahresüberschuss von Bayer 04 Leverkusen?
  • Wie hoch ist das Eigenkapital von Bayer 04 Leverkusen?
  • Wie hoch sind die Verbindlichkeiten von Bayer 04 Leverkusen?

Zunächst einmal stellt sich Frage: Wo bekomme ich diese Finanzkennzahlen überhaupt her?

Folgende 4 Varianten kommen in Betracht:

  • Variante 1: Der veröffentlichte Jahresabschluss
  • Variante 2: Veröffentlichte Zahlen der DFL
  • Variante 3: Veröffentlichte Zahlen über die Vereinsseite oder andere Medien
  • Variante 4: Es gibt keine veröffentlichte Zahlen.

Der veröffentlichte Jahresabschluss

Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH als GmbH ist grundsätzlich veröffentlichungspflichtig.

Allerdings ergeben sich nicht alle Kennzahlen aus dem Jahresabschluss.

Mehr Zahlen, insbesondere aus den vergangenen Jahren findest du in der Database.

 

Veröffentlichte Zahlen der DFL

Seit 2019 veröffentlicht die DFL die Finanzkennzahlen der 1. und 2. Ligisten.

Anbei die aktuelle BILANZ:

Verein Bayer 04 Leverkusen
Einzel- oder Konzernabschluss Konzern
Jahr 31.12.2019
Bilanzsumme 305,526
Aktiva
A. Anlagevermögen 253,933
B. Umlaufvermögen 36,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15,414
D. Aktive latent Steuern 0
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensver. 0
Passiva
A. Eigenkapital 200,476
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0
B. Rückstellungen 17,653
C. Verbindlichkeiten 78,835
D. Rechnungsabgrenzungsposten 8,563
E. Passive latent Steuern 0
Zahlen: In Mio. € | Quelle: DFL

Mehr Zahlen, insbesondere aus den vergangenen Jahren findest du in der Database.

 

Anbei ein paar kurze Erläuterungen zu den Bilanzposten:

Einzelabschluss: Bei dem Einzelabschluss handelt es sich um den Abschluss der einzelnen Gesellschaft, hier der Gesellschaft die Lizenznehmer der Bundesliga ist.

Konzernabschluss: Hier werden die konsolidierten Zahlen der des Lizenznehmers sowie allen weiteren Tochterunternehmen gezeigt.

Jahr: Die meisten Fußballvereine bilanzieren entsprechend der Fußballsaison, also vom 1.7 eines Jahres bis zum 30.6 des Folgejahres. Einige wenige Vereine bilanzieren auch, wie bei den meisten Unternehmen üblich, zum Ende des Jahres (31.12).

Bilanzsumme: Die Summe des Anlage- und Umlaufvermögens auf der Aktivseite und des Eigen- und Fremdkapitals auf der Passivseite ist ergibt die Bilanzsumme. Die Summe aller Aktiva muss immer genauso groß sein wie die Summe aller Passiva. Beide Bilanzseiten werden durch das Eigenkapital ausgeglichen.

Aktiva: Unter Aktiva versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens.

Anlagevermögen: Unter Anlagevermögen versteht man den Vermögensteil eines Unternehmens, der dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient und über einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleibt. Dazu gehören im Fußball insbesondere die Lizenzspieler sowie das Stadion/Bürogebäude oder das Nachwuchsleistungszentrum.

Umlaufvermögen: Hier handelt es sich um das ausgewiesene Vermögen, das nicht dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dazu gehört im Fußball natürlich zum einen der Kassenbestand („Festgeldkonto“) aber auch Forderungen, Vorrate oder Finanzanlagen.

Rechnungsabgrenzungsposten: Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) beinhalten die Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Diese sind zu aktivieren und nicht sofort als Aufwand in der GuV auszuweisen vgl. § 250 (1) HGB. Dazu gehören beispielsweise Miete, Löhne, Gehälter und Zinsen. Die passiven RAP beinhalten die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt und  werden in der nächsten Periode wieder aufgelöst.

Latente Steuern: Hierbei handelt es sich um verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz ergeben haben und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern sollen zukünftige Steuervorteile (zukünftig steuerlich höheres Gewinnabzugspotential), passive latente Steuern zukünftige Steuerlasten (zukünftig steuerlich höheres Ertragspotential) abbilden.

Eigenkapital: Als Eigenkapital werden alle finanziellen Mittel bezeichnet, die sich aus dem eigenen Kapitalanteil des Eigentümers eines Unternehmens zusammensetzen. Dieses Kapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung und unterliegt keiner Rückzahlungspflicht.

Rückstellungen: Bei Rückstellungen handelt es sich um Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

Verbindlichkeiten: Unter einer Verbindlichkeit wird die Verpflichtung eines Schuldners zur Leistungserbringung gegenüber seinem Gläubiger verstanden

 

Anbei die aktuelle GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GUV):

Verein Bayer 04 Leverkusen
Einzel- oder Konzernabschluss Konzern
Jahr 31.12.2019
(Konzern)jahresüberschuss/(Konzern)jahresfehlbetrag 0
Rohergebnis 259,187
Personalaufwand -136,578
Abschreibungen -58,464
Sonstige betriebliche Aufwendungen -61,959
Beteiligungsergebnis 0
Finanzergebnis -1,482
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0
Ergebnis nach Steuern 0,704
Sonstige Steuern 0
Aufgrund von Unternehmensverträgen abgeführte Gewinne 0
Ergebnisabführung an atypisch stillen Gesellschafter 0
Auf andere Gesellschafter entfallender Gewinn/Verlust -0,704
Zahlen: In Mio. € | Quelle: DFL

Mehr Zahlen, insbesondere aus den vergangenen Jahren findest du in der Database.

Anbei ein paar kurze Erläuterungen zu den Posten der Gewinn und Verlustrechnung:

Gewinn: Der Gewinn wird oftmals nur als Oberbegriff benutzt. Streng genommen kann es sich dabei um verschiedene Kennzahlen handeln

  • Jahresüberschuss/Jahresergebnis: Der Jahresüberschuss ergibt sich als positive Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahrs. Ist dieser negativ spricht man vom „Jahresfehlbetrag“.
  • EAT (Gewinn nach Steuern): Wird oftmals auch als „Ertrag nach Steuern“ oder „Nachsteuergewinn“ bezeichnet. Er berechnet sich folgendermaßen: Jahresüberschuss abzüglich der Ertragssteuern (Steueraufwand).
  • EBT (Gewinn vor Steuern): Er berechnet sich folgendermaßen: Jahresüberschuss zuzüglich der Ertragssteuern (Steueraufwand).
  • EBIT (Gewinn vor Steuern und Zinsen): Er berechnet sich folgendermaßen: Jahresüberschuss zuzüglich der Ertragssteuern (Steueraufwand) und Zinsen. Wird auch oftmals „Betriebsergebnis“ genannt.
  • EBITA/EBITDA (Gewinn vor Steuern Zinsen und Abschreibungen): Er berechnet sich folgendermaßen: Jahresüberschuss zuzüglich der Ertragssteuern (Steueraufwand), Zinsen und materieller und immaterieller Abschreibungen.

Rohergebnis: Das Rohergebnis ist eine Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung und umfasst insbesondere den Umsatz.

Umsatz: Umsatz wird oft auch als „Einnahmen“ oder „Erlös“ bezeichnet. Um den Umsatz zu berechnen muss man lediglich die Summe aller Einnahmen addieren. Das Ergebnis ist dann der Umsatz.

Personalaufwand: Hier handelt es sich um die Gehaltskosten aller Mitarbeiter. Mehr dazu bei Gehalt der Bundesliga.

Abschreibungen: HIerunter versteht man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens eintreten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen: Sonstige betriebliche Aufwendungen sind ein Sammelposten für betriebliche Aufwendungen.

Beteiligungsergebnis: Zur Ermittlung des Beteiligungsergebnisses werden Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Gewinnabführungen addiert. Zu den Erträgen aus Beteiligungen gehören z.B. die Dividendenauszahlungen einer Aktiengesellschaft, an dem das Unternehmen beteiligt ist.

Finanzergebnis: Das Finanzergebnis wird als Zwischensumme der GUV ermittelt und beinhaltet die Erträge aus Beteiligungen und anderen Wertpapieren. Diesen werden Zinsen und Erträge aus den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen hinzugerechnet. In Abzug gebracht werden die Abschreibungen auf Finanzanlagen und die Wertpapiere des Umlaufvermögens. Ein weiterer Abzugsposten sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an den verbundenen Unternehmen entstehen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:  Enthalten die Steuern auf den Gewinn, d.h. die Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) bei Kapitalgesellschaften und die Gewerbesteuer.

Sonstige Steuern: Hier werden die Steuern erfasst, die nicht unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst sind und die nicht aktivierungspflichtige Steuern sind. Zu den sonstigen Steuern gehören z.B. die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer).