Transfer außerhalb der Wechselperiode

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Grundsätzlich gibt es in der Bundesliga zwei Wechselperioden: Wechselperiode I (Ende der Saison bis 31.8) und Wechselperiode II (1.1-31-1).

Zu der Situation von vertragslosen Spielern und Spielern, denen gekündigt worden ist wurde hier bereits berichtet.

In der alten Version der Lizenzordnung-Spieler (§ 5 Nr.1) war noch der 1. Juli das endgültige Datum, an dem der Spieler hätte vertragslos sein müssen.

Nun ist es zu einer Änderung der Lizensspielrordnung gekommen. Statt dem 1.Juli gilt nun das Ende der Wechselperiode, also der 31. August. So kann ein Spieler nun also auch  außerhalb der Wechselperioden – also zwischen dem 31. August und dem 1. Januar – den Verein wechseln, wenn er vertragslos geworden ist.

So kann beispielsweise Kevin Pezzoni, der für den 1.FC Köln bereits zwei Spiele in der 2.Liga und ein Spiel im DFB-Pokal absolvierte und seinen Vertrag aufgelöst hat, nun noch bis zum 31.12 zu einem Verein in eine der Bundesligen wechseln.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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