Strafbarkeit der Fans bei Zwischenfällen im Stadion

5

Immer wieder kommt es zu empfindlichen Strafen der Bundesligisten durch Ausschreitungen der  sogenannten „Fans“, sei es das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, fliegenden Gegenstände oder anderweitigen Zwischenfällen. Hannover 96 macht es nun vor: Die Schadensverursacher sollen zur Rechenschaft gezogen werden.  Die Frage ist, geht das überhaupt?

Ein Standardurteil zu solchen Fällen fällte das Landgericht Düsselsdorf (Aktenzeichen 22 O 20/11) In dem Urteil verklagte Fortuna Düsseldorf einen Fan auf Schadensersatz in Höhe von 8.750 Euro, weil dieser während des Auswärtsspiels der Fortuna beim SC Paderborn 07 aus dem Düsseldorfer Fanblock heraus drei bis vier Knallkörper auf das Spielfeld geworfen haben soll. Die Fortuna war nach diesem Spiel wegen der Randale ihrer Anhänger vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes zu einer Gesamtstrafe von 35.000 Euro bestraft worden.

Zunächst einmal ist  festzuhalten, dass jeder Besucher eines Fußballstadions durch den Erwerb einer Eintrittskarte mit dem Veranstalter, also dem Stadionbetreiber oder dem jeweiligen Heimverein, einen Vertrag abschließt. Dies ergibt sich aus der gängigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes in Rostock. Nach Auffassung des Gerichts verpflichtet der Vertrag den Zuschauer zum Wohlverhalten. Verletzt er diese Pflicht, macht er sich folglich schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann – dann auch in einer Verbandsstrafe bestehen, die einem der beteiligten Vereine wegen des Verhaltens seiner Anhänger auferlegt wird, in diesem Fall 35.000 Euro. Die Schadensverursacher haften dann jeder für sich für die gesamte Schadenshöhe, auch wenn der Einzelne lediglich für einen geringen Teil der bestraften Ausschreitungen verantwortlich war. Wird also beispielsweise nur ein einziger Fan identifiziert, der lediglich einen Knallkörper geworfen hat, so kann er grundsätzlich auf Ersatz der gesamten Verbandsstrafe in Anspruch genommen werden, auch wenn diese wegen einer Vielzahl solcher Vorkommnisse im selben Spiel ausgesprochen worden ist. Werden mehrere Randalierer erkannt, so kann daher jeder einzelne in voller Höhe auf Schadensersatz verklagt werden.

In dem Urteil einigten sich schließlich beide Seiten auf einen Vergleich, indem der Verein rund 3.000 Euro erhält. Hannover war diese Woche wegen Ausschreitungen in der Europa League zu insgesamt 45.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil aus Düsseldorf zeigt, dass der „Fußballfan und  Hooligan“ durchaus Konsequenzen zu befürchten hat.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Discussion5 Kommentare

  1. Pingback: Neues Urteil für Dynamo Dresden « World of Bundesliga

  2. Pingback: DFB-Sportrichter und Kontrollausschuss fleißig « World of Bundesliga

  3. Pingback: Fussball-Recht News: Geldstrafe von Borussia Dortmund

  4. Pingback: Fussball-Recht News: DFB-Gerichte trotz EM fleißig

  5. Pingback: Das neue Sicherheitskonzept der DFL und des DFB

Leave A Reply

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.