Spielerberater und Spielervermittler

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Die Branche der Spielerberater hat einen schlechten Ruf. Ihnen wird oftmals Geldgier und Eigennutz statt der Interessenvertretung von Spielern unterstellt. Wie unterscheidet sich überhaupt ein Spielerberater vom Spielervermittler und wer darf eigentlich Spieler beraten.

1. Der Spielervermittler

a)      Rechtsnatur

Von der FIFA und dem DFB gewollt ist der lizensierte Spielervermittler.

Spielervermittler ist, wer regelmäßig und gegen Entgelt Spieler mit einem Verein zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise zwei Vereine zur Begründung eines Transfervertrages zusammenführt. (Definitionen Nr.1 Fifa Regelement Spielervermittler )

Rechtlich gesehen ist die Tätigkeit eines Spielervermittler ein Maklervertrag, die von ihm zu erbringende Leistung besteht allein darin dem Spieler die Möglichkeit zu einem Vertragsschluss zu verschaffen. Wie der Immobilienmakler zwischen Mieter und Vermieter, stellt der Spielervermittler also den Kontakt zwischen Spieler und Verein her. Im Erfolgsfall winkt dann eine Provision. Der Vermittlungsvertrag muss dabei schriftlich abgeschlossen werden und darf eine Länge von höchstens zwei Jahren haben, die dann im Bedarfsfall verlängert werden kann (Art.19 Nr.1-3). Die Vermittlungsgebühr ist grundsätzlich vom Auftraggeber zu zahlen (meistens der Spieler). Im Vertrag selber, aber auch nach Abschluss der betreffenden Transaktion kann der Spieler allerdings den Verein schriftlich dazu ermächtigen, in seinem Namen eine Zahlung an den Spielervermittler zu leisten. (Art.19 Nr.4). Meistens übernimmt der Verein die Kosten für die Spielerübermittlung. Ein Standardvertrag ist übrigens im Anhang 3 der FIFA Reglements enthalten.

b)      Vergütung

Der für Spielervermittler wichtigste Artikel ist wohl Art.20 Nr.1: Die Vergütung, die dem mit der Vertretung eines Spielers beauftragten Spielervermittler geschuldet wird, berechnet sich auf Grundlage des Jahresbruttogrundgehalts des Spielers, einschließlich jeglichen Handgelds, das vom Spielervermittler im Arbeitsvertrag für ihn ausgehandelt wurde. Dieser Betrag beinhaltet keine sonstigen dem Spieler zustehenden Zusatzleistungen wie Auto, Wohnung, Punkteprämien und/oder Bonuszahlungen oder Sonderrechte jeglicher Art, die nicht garantiert sind.

Nach der Vermittler-Vergütungsordnung darf die Provision nicht 14% übersteigen, üblich sind zwischen 8 und 12%. (Näheres hier) Obwohl grundsätzlich Beteiligungen an Ablösesummen nach Art.29 FIFA-Reglement nicht erlaubt sind, kommen tatsächlich aber oftmals Provisionen bis zu 10% des Transfererlös zustande. (Zu den Gründen weiter unten)

c)        Wie wird man Spielervermittler?

Für die Tätigkeit als Spielervermittler wird eine von einem Mitgliedsverband des Weltfußballverbandes FIFA ausgestellte Spielervermittler-Lizenz benötigt. Beantragen kann man die Spielervermittler-Lizenz in Deutschland beim zuständen Mitgliedsverband der FIFA, dem Deutschen Fußball-Bund (DFB). Grundsätzlich kann jeder die Lizenz beantragen sofern man nach Art.5 und 6 FIFA Reglement

  1. seit mindestens zwei Jahren seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder
  2. EU-/EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland ist (unabhängig von der Dauer des Wohnsitzes in Deutschland) oder
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Wohnsitz noch nicht zwei Jahre im Ausland hat und
  4. Keine Funktion als Funktionär, Arbeitnehmer oder ähnliches der FIFA, einer Konföderation, eines Verbands, einer Liga oder eines Vereins oder einer mit solchen Organisationen oder Rechtsträgern verbundenen Organisation innehaben und
  5. nie wegen einer Finanz- oder Gewaltstraftat zu einer Strafe verurteilt wurde

Um die Lizenz zu bekommen, muss jedoch Prüfung abgelegt werden (Genaueres in Art.8 FIFA-Reglement). Geprüft wird im März und September jeden Jahres. Gegenstand der Prüfung sind die Statuten und Reglements der FIFA und der UEFA sowie die Satzungen und Ordnungen des DFB und des Ligaverbandes. Ausgefüllt werden muss dann nur das Anmeldeformular und los geht’s. Insgesamt fallen jedoch jedes Jahr 75-90% aller Kandidaten durch. Kein Wunder, weil jeder die Prüfung ablegen kann, nicht jeder das Potential hat die rund 1.000 Seiten Statuten zu beherrschen.

Der  erfolgreiche Bewerber muss anschließend den Kodex der Berufsethik (Anhang 1 zum FIFA-Spielervermittler-Reglement) unterzeichnet an den DFB übersenden und durch Überlassung einer Versicherungspolice das Bestehen einer vom DFB anerkannten Berufshaftpflichtversicherung in der Mindestens 100.000 Chf für Spielervermittler nachweisen (Art.9 FIFA Reglement). Alternativ kann auch eine Bankgarantie in Höhe von 100.000 Chf bei einer Schweizerischen Bank hinterlegt werden (Art.10 FIFA Reglement). Alles muss innerhalb der ersten 6  Monate geschehen. Danach bekommt er ein Spielervermittler-Lizenzausweis.

Übrigens ist der Spielerberater dazu verpflichtet die Prüfung alle fünf Jahre zu wiederholen, ansonsten erlischt die Lizenz. (Art. 17 FIFA-Reglement)

2. Spielerberater

Der Begriff des Spielerberaters wird meist als Oberbegriff für Spielervermittler und alle „restlichen Personen“ die Einfluss auf den Vertragsschluss nehmen verwendet. Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen Personen, die keine Lizenz brauchen und Beratern die handeln ohne eine Lizenz zu haben.

Keine Lizenz benötigen nach dem FIFA Reglement Rechtsanwälte sowie Elternteile, Geschwister und Ehepartner eines Spielers (Art.4 FIFA Reglement).

Daneben gibt es dann noch diejenigen die komplett ohne Lizenz handeln. Diese müssen sich zwar grundsätzlich an die Regeln des FIFA-Reglements halten: Art.31 FIFA Reglement sagt dass „Sanktionen gegen Spielervermittler, Spieler, Vereine oder Verbände verhängt werden, die gegen dieses Reglement, dessen Anhänge oder die Statuten oder sonstigen Reglemente der FIFA, der Konföderationen und der Verbände verstossen. (Detailierter noch in Art.33ff. FIFA Reglement)

Die Tatsache aber, dass die Arbeitnehmervermittlung generell erlaubnisfrei ist, führt in der Praxis dazu, dass die Tätigkeit eines nicht lizenzierten Spielervermittlers weder zivil- noch strafrechtlich sanktioniert werden kann. Nicht lizenzierte Spielervermittler können außerdem vom DFB wegen fehlender Unterwerfung unter das Verbandsrecht nicht sanktioniert werden. Das ist auch der Grund warum individuelle immer wieder Provisionen abhängig von Ablösesummen vereinbart werden, obwohl diese eigentlich gegen das Reglement verstoßen.

Faktisch möglich sind also nur Sanktionen gegen Spieler, Vereine oder Verbände. Diese Sanktionen werden jedoch oftmals nehmen diese die Vereine aber in Kauf um überhaupt den Vertrag abzuschließen. Um Sanktionen zu vermeiden wird oftmals auch einfach zur Vertragsverhandlung offiziell ein Rechtsanwalt hinzugezogen, der um die Form zu bewahren als „Strohmann“ unterschreibt, das Honorar aber tatsächlich beim Berater bleibt.

Eine ähnliche Problematik ergibt sich auch beim Spielervermittler. Streng genommen darf der Spielervermittler nur Verträge vermitteln und nicht aushandeln, es sei denn er ist zugleich zugelassener Rechtsanwalt. Im heutigen Fußballgeschäft sind aber Bereiche wie Sponsoring, Finanzplanung, Steuern sowie das Aushandeln der Verträge nötig. Selbst wenn ein Spielervermittler die Lizenz inne hat und kein Rechtsanwalt ist überschreitet er oft seine Kompetenzen. Umgangen werden kann dies wiederum dadurch, dass ein Rechtsanwalt am Tisch mit dabei sitzt um die Voraussetzungen des FIFA-Reglements zu erfüllen, tatsächlich der Spielervermittler aber die Provision bekommt.

Genau deshalb ist die Spielervermittler Lizenz hoch umstritten, weil streng genommen diese überhaupt nicht nötig ist. Es würden zudem auch rechtliche Probleme bestehen eine Lizenzpflicht, wie diese etwa in den USA vorgesehen ist, einzuführen, weil dies wohl gegen die Berufsfreiheit Art.12 GG verstoßen würde. Nicht nur deswegen spielt die FIFA selbst mit dem Gedanken die Spielervermittler-Lizenz abzuschaffen: Dazu beigetragen hat wohl auch die Berichte des Kickers, der aufdeckte, dass man die Ergebnisse der Spielervermittlerprüfung für 2.000 Euro kaufen konnte. Trotzdem erhoffen sich viele einen „Werbeeffekt“ durch das tragen des Titels.

In die Pflicht gezogen werden sollten deswegen insbesondere die Spieler und Vereine, indem nur noch mit lizensierten Spielervermittlern oder Anwälten die nicht als Strohmann handeln verhandelt wird. Das die Realität natürlich anders aussieht und der Verein der einen Spieler haben will, sich diesem unterwirft ist die andere Sache.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

Discussion2 Kommentare

  1. Guten Tag mein Cousin spielt in der ersten Liga in Polen wir suchen auf dem Weg einen neuen Verein für ihn in Deutschland
    Bitte um Rückruf
    01744477787

  2. Guten Tag ich spiele in der ersten Liga in Polen bin TORWART und suche auf dem Weg einen neuen Verein.
    Ich heiße Krakowiak Macej bin 190 groß und wiege 84kg.
    Ich bitte um Hilfe oder eine zusammen Arbeit.
    Mit freundlichen Grüßen

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