Neues Urteil zum DFB-Spielervermittler-Reglement

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Das OLG Frankfurt hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) untersagt, bestimmte Einzelregelungen aus dem „DFB-Reglement für Spielervermittlung“ anzuwenden. Im April 2015 verabschiedete der DFB das „DFB-Reglement für Spielervermittlung“. Ausführlich dazu in unserem Artikel im April.

Die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick

  • Registrierung: Vereine oder Fußballspieler, die Dienste eines Vermittlers in Anspruch nehmen, müssen diesen beim DFB registrieren
  • Vereine und Fußballspieler müssen darauf hinwirken, dass diese Vermittlern sich registrieren, also unter anderem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie eine Gebühr von 500 Euro für die Registrierung gezahlt wird
  • Offenlegungspflicht: Vereine und Fußballspieler sind verpflichtet, dem DFB die vollständigen Einzelheiten aller vereinbarten Vergütungen und Zahlungen offenzulegen, die an einen Vermittler geleistet wurden
  • Pauschalbetrag: Vereine sind verpflichtet, einem Vermittler, dessen Dienste sie in Anspruch nehmen, als Vergütung einen vor Abschluss der Transaktion zu vereinbarenden Pauschalbetrag zu zahlen
  • Minderjährige: Vereinen und Fußballspielern wird verboten, für die Dienste eines Vermittlers bei Aushandlung eines Berufsspielervertrags und/oder einer Transfervereinbarung eine Zahlung zu leisten, wenn der betreffende Fußballspieler minderjährig ist

Der Fall

Klägerin ist die Spielervermittler Agentur Rogon Sportmanagement, Beklagte der DFB. Sie ist der Meinung, der DFB nutze mit der Registrierungspflicht für seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus und schränke die Berufsfreiheit der Vermittler ein. Insbesondere die vorgeschriebene Mitteilung von Zahlungen betreffe Betriebsgeheimnisse der Vermittler (Offenlegungspflicht). Außerdem schreibe der DFB den Vereinen und Berufsfußballspielern in wettbewerbsbeschränkender Weise vor, welche Vergütung sie mit einem Vermittler vereinbaren dürfen (Pauschalbetrag). Auch das Verbot, eine Vergütung zu zahlen, wenn der betreffende Spieler minderjährig sei, sei unzulässig (Minderjährige).

Mit Urteil vom 29.04.2015 wurde dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Teil stattgegeben und dem DFB die Anwendung dieser Regelungenen zum Teil untersagt.

Gegen das Urteil legten der DFB und Rogon Berufung ein.

Das Urteil

Keine Registrierungspflicht

Die Regelungen zur Registrierungspflicht seien „unzulässig, da ein Spielervermittler nicht verpflichtet sei, erklären zu müssen, als Vermittlerin an die „Statuten und Reglements der Verbände, Konföderationen und der FIFA“ sowie der Mitgliedsverbände und des Ligaverbandes gebunden zu sein und sich zur Ahndung von Verstößen gegen diese Regelungen der Verbandsgerichtsbarkeit zu unterwerfen.“ Dies aber wird in der Vermitllererklärung, die bei der Registrierung abgegeben werden muss, verlangt.

„Grundsätzlich könnten zwar auch Personen, die wie die Spielervermittler nicht unmittelbar Mitglied des Verbandes sind, dessen Regelungen und Disziplinargewalt unterstellt werden. Dies gelte jedoch nur, soweit dies „verhältnismäßig“ sei. Dem stehe hier entgegen, dass nicht feststellbar sei, dass Nichtmitglieder überhaupt in zumutbarer Weise Kenntnis von den umfangreichen Regelwerken nehmen könnten.“

Die Verpflichtung zur Vorlage eines „erweiterten Führungszeugnisses“ sei unmöglich, da ein solches Führungszeugnis nur unter den Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz erteilt werden könne.

Offenlegungspflicht rechtmäßig, keine Vergütung für Minderjährige

Mit der Verpflichtung der Vereine und Fußballspieler, dem DFB Einzelheiten über die vereinbarte Vergütung oder Zahlungen offenzulegen sei rechtmäßig. „Der DFB verfolge das legitim Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Spielervermittlungen. Hinter diesem Ziel stehe der Zweck, die Vermittlung von Sportlern primär an sportlichen und nicht jedoch an finanziellen Interessen auszurichten.“

Mit dem Verbot, Vergütungen im Falle der Vermittlung minderjähriger Spieler an den Vermittler zu zahlen, verfolge der DFB grundsätzlich den legitimen Zweck des Minderjährigenschutzes. „Es solle insbesondere verhindert werden, dass minderjährige Fußballspieler primär durch finanzielle Anreize Transfers abschießen und ohne gesicherte Perspektive aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden.“

Auch die Abtretung von Transferrechten sei unrechtmäßig.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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