Fussball-Recht: Vodafone-Werbung für mobiles Sky-Paket irreführend

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Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 38 O 25/14) hat Vodafone-Werbung für Sky Bundesliga im Mobile-TV als irreführend bezeichnet. Vodafone warb mit dem Satz „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“. Faktisch reichte das Datenvolumen nicht für dieses Erlebnis aus, sondern man musste über die monatliche Gebühr Sondervolumen kaufen. In der Werbung werde allerdings vermittelt das alles inklusive ist. Im Folgenden zum Fall und den Hintergründen:

Technischer Hintergrund: Vodafone ohne Streaming Flatrate

Um das Problem zu verstehen muss mann sich zunächst mit den verschiedenen Modalitäten und Anbietern auseinandersetzen. Zunächst einmal kann man bei der Deutschen Telekom Sky Fußball Bundesliga im Mobile-TV buchen. Dort erhält man dann auch im Rahmen des Abonnements unbegrenztes Streaming im Rahmen der für die Übertragung bestimmten App. Anders sieht es allerdings bei Vodafone aus: Bestellte man Sky Bundesliga gab es keine Streaming-Flatrate, allerdings monatlich 2 GB zusätzliches Daten-Übertragungsvolumen, was allerdings bei weitem nicht ausreichte. Der Kunde musste dann, um effektive Bundesliga schauen zu können zusätzliche UMTS- oder LTE-Datenvolumen hinzukaufen.

Entscheidung: Gerade nicht alle Spiele live erlebbar

Im Mittelpunkt stand folgende Aussage:

Sky für unterwegs. Alle Spiele der Bundesliga live erleben

Unter anderem warb Vodafone so mit dem Bundesliagangebot bei Sky /Quelle:Gedankenausbruch.de
Unter anderem warb Vodafone so mit dem Bundesliagangebot bei Sky                                                                               Quelle:Gedankenausbruch.de

Das Landgericht Düsseldorf urteilte nun, diese Aussage sei irreführend und demnach wettbewerbswidrig. Dabei erwecke die Aussage „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“  beim User den Eindruck, er könne mit dem Angebot unbeschränkt sämtliche Fussball-Spiele anschauen. Genau dies sei allerdings objektiv unzutreffend.

Grund dafür: Das begrenzte Datenvolumen von 2 GB reiche nicht aus, alle Spiele der Bundesliga anzuschauen. Zwar sei es richtig, dass bei Erreichen der Volumengrenze lediglich eine Drosselung der Geschwindigkeit erfolge. Dies führe allerdings technisch dazu, dass die Spiele aufgrund der begrenzten Übertragungsgeschwindigkeit gerade nicht mehr live anzuschauen sind . Dies sei zwar unbeschränkte per WLAN möglich. In der Werbung werde aber zwischen den einzelnen Nutzungsmöglichkeiten nicht differenziert, sodass man als Verbraucher davon ausgehe kann, dass alle Varianten einsetzbar wären.

Das ganze Urteil kann man hier lesen.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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