Fussball-Recht: TV-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

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Das Finanzgericht Neustadt hat in einem Urteil (Az.: 1 K 1490/12) entschieden, dass Profifußballspieler Aufwendungen für ein Sky-Abonnement (Damals noch Premiere), für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen kann.

Der Fall

Der Kläger war 2008 und 2009 als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte demnach Einkünfte aus sogenannter „nichtselbständiger Arbeit“. In seiner Einkommensteuererklärungen machte er unter anderem die folgenden Aufwendungen geltend:

  • 120 Euro/Jahr: für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere
  • 137 Euro/Jahr: „Arbeitskleidung“
  • 300 Euro/Jahr für 2008: privater Personal Trainer

Das Urteil

Bei der rechtlichen Beurteilung geht es darum, dass die Aufwendungenzumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch privat veranlasst waren“.  Genau das verneinte das Finanzgericht bei allen drei Punkten.

Das TV-Abonnement: Fernsehen als „allgemeines Interesse“

Zwischen Abo und der Tätigkeit eines Profifussballers bestehe zwar ein gewisser objektiver Zusammenhang. Allerdings hätten viele Steuerpflichtige ein allgemeines Interesses am Thema Fußball, sodass die Mehrheit der Fälle nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt werden.

Die Sportkleidung und der Personal Trainer: Nicht nur unwesentliche private Mitnutzen

 

Bei der Sportkleidung sei laut Gericht von „einer nicht nur unwesentlichen privaten Mitnutzung“ auszugehen. Der Kläger war der Meinung, dass bei einem Profisportler eine private Mitbenutzung von Spotkleidung ausscheide. Das Gericht erkannte zwar den Fakt an, dass die Kleidung für die sportlichen Betätigung und der daraus reslutierenden, für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffe. Es handle sich bei einem Fussballer allerdings nicht um typische Kleidung, die etwa wegen ihrer Schutzfunktion nur im Beruf verwendet wird, sondern um „bürgerliche Kleidung“. Außerdem werde neben der im Beruf notwendigen Fitness auch gleichzeitig die allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Sportlers gefördert. Eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei daher nicht möglich. Beides gelte für die Sportbekleidung, als auch für den Personal Trainer.

Auch eine Aufteilung der drei Kosten (Abonnement, Sportkleidung, Personal Trainer) in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil sei nicht möglich, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle.

 

 

 

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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