Financial Fair Play: Die Regeln und die ersten Opfer

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Der FC Malaga ist das erste „prominente“ Opfer des Financial Fair Play. Getroffen wurde die Entscheidung von der rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs. Regeln zum genauen Verfahren zum Verhängen der Strafen befinden sich hier.

Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden vier Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16, 2016/17) gegebenenfalls qualifiziert.  Die UEFA und kündigte ein weiteres Jahr Sperre für den Fall an, dass die Spanier bis zum 31. März 2013 immer noch nicht ihren Verpflichtungen nachkommen, die er gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden gemäß UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay hat. Außerdem wurden sie zu einer Geldbuße in Höhe von EUR 300 000 belegt.

Daneben wurden weitere „unbekanntere Vereine“ mit Strafen sanktioniert. (mehr hier)

Doch was bedeuten eigentlich „Financial Fair Play“? Es soll hier lediglich ein kurze Zusammenfassung gegeben werden, weil die Regeln hoch komplex sind und hier den Rahmen sprengen würden. Die ausführlichen Regeln kann man hier nachlesen.

Zunächst ist zu sagen, dass die Regeln nur für die europäischen Wettbewerbe gelten. Verstößt ein Bundesligist beispielsweise gegen die Regeln, so ist er lediglich für die europäischen Wettbewerbe gesperrt. Auf die Bundesliga wirken sich die Regeln zunächst nicht aus.

 Basis der Financial Fair Play Regeln ist: Ein Verein darf nicht mehr ausgeben als er einnimmt (sogenannte „Break-Even“ Vorschrift)

Vereine dürfen innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr Ausgaben (genau genommen sind „Abweichungen von bis zu 5 Millionen“ erlaubt), als Einnahmen haben. Ausnahme ist die nächste Spielzeit, in der nur die letzten beiden Jahre mit einberechnet werden.

Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 dürfen sogar Verlust bis 45 Million Euro, 2015/16 und 2016/17 sogar noch 30 Million Euro Verluste gemacht werden. Danach bleibt es bei der möglichen Abweichung von 5 Millionen.
Soweit die Grundregeln.

Problematischer und juristisch komplex wird es bei der Bewertung, was denn nun Einnahmen und Ausgaben überhaupt sind.

Art.58 Financial Fair Play Rules defeniert wie folgt:

Relevante Einnahmen werden definiert als Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten, dazu sonstige betriebliche Erträge plus entweder Gewinne aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen oder Erträge aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen, Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge. Nicht enthalten sind nicht monetäre Posten oder gewisse Erträge aus nicht fussballerischen Tätigkeiten

Relevante Ausgaben werden definiert als Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen plus entweder Amortisation oder Kosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen, Finanzaufwand und Dividenden. Nicht enthalten sind Abschreibung/Wertminderung von Sachanlagen, Amortisation/Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten (ohne Spielerregistrierungen), Ausgaben für die Nachwuchsförderung, Ausgaben für gemeinwohlorientierte Projekte sowie weitere nicht monetäre Posten, Finanzaufwand, der direkt dem Bau von Sachanlagen zugeordnet werden kann, Steueraufwand und Ausgaben für nicht fussballerische Tätigkeiten.“

Noch detaillierter sind die Voraussetzungen in Anhang X der Regeln erläutert. Dort ist auch die Einkommenstransaktion(en) mit verbundenen Parteien geregelt. Beiträge einer verbundenen Partei können nur unter verschärften Voraussetzungen als Einnahmen verstanden werden. Dadurch sollen Modelle wie die vom FC Chelsea und Manchester City verhindert werden. Hierfür ist auch der FC Malaga ein warnendes Beispiel. Dort hat auch ein Scheich Geld in den Verein gepumpt und wollte dann nicht mehr. Da seine „Finanzspritzen“ nicht als Einnahmen gewertet wurden, kam es schnell zu hohen Ausgaben, bei wenigen Einnahmen.

Gleichzeitig werden Ausgaben wie in die Jugendarbeit und Infrastruktur gefördert, da diese nicht als Ausgaben erfasst werden.

Weiter interessant ist es auch, inwieweit Transfereinnahmen und Ausgaben berechnet werden. Ablösesummen werden beispielsweise anteilig auf die Vertragsdauer angerechnet. Zahlt der FC Bayern beispielsweise 40 Millionen für Gomez und gibt ihm einen 4-Jahres-Vertrag, so werden anteilig 10 Millionen als Ausgabe pro Jahr berechnet. Dazu kommt ein Jahresgehalt von 10 Millionen Euro (mehr Gehälter hier).

Interessant ist was passiert, wenn Gomez nach 2 Jahren für 50 Millionen zu Real Madrid wechselt.

Da erst 20 der 40 Millionen anteilig berechnet wurden, bleiben noch 20 Millionen für den Transfer in den Büchern als Ausgabe stehen. Diese werden aber durch die Transfereinnahmen von 50 Millionen ausgeglichen, sodass auf Einnahmenseite 30 Millionen stehen. Zählt man das ersparte Gehalt in Höhe von 10 Millionen dazu, kann man in den Büchern von einem Einnahmenplus von 40 Millionen sprechen.

Gerade das kann dazu führen, dass „strauchelnde“ Clubs in den nächsten Jahren verstärkt Spieler verkaufen müssen.

Es bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern die Regeln juristisch klug umgangen werden können. Ob die Regeln also wirklich zu einem Umdenken führen wird sich zeigen, wenn der erste große Verein Sanktion bekommt.

Gründer von Fussball-Geld.de. Studierter Jurist und Master im Sportmanagement. Interesse für Zahlen, Übersichten, Recht und wirtschaftliche Hintergründe im Fußball.

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